Erstellt am 23.11.2005 um 13:59 Uhr von viktor
Ein Arbeitnehmer, der länger als 6 Wochen krank ist, ist für den Insolvenzverwalter eigentlich Gold wert - er braucht kein Entgelt zahlen, die Krankenkasse zahlt, auch die Wiedereingliederung.
Im Übrigen gilt bei Insolvenz auch, dass der Betriebsrat bei Kündigungen zu hören ist, der im Übrigen einen Sozialplan aushandeln sollte. Kommt dieser nicht zu Stande, kann der Insolvenzverwalter bei anstehenden Entlassungen wegen Betriebsschließung das Arbeitsgericht bemühen. Es gelten zwar abweichende Kündigungsschutzregelungen und Sozialauswahl (siehe Insolvenzordnung), den Fall "Probearbeit" kann ich aber nicht direkt davon ableiten.
Zu beachten wäre, das Insolvenzverwalter zwar in der Regel Anwälte sind aber eher selten Arbeitsrechtler. Es lohnt also einen Fachanwalt zu befragen.