Erstellt am 24.07.2014 um 20:40 Uhr von gironimo
Der AG kann schon verlangen, dass die Arbeitsleistung, die er bezahlt auch tatsächlich erbracht wird. Die Frage ist nur, ob denn tatsächlich durch kurzfristige Gespräche überhaupt eine Minderung der Arbeitsleistung entstanden ist. So müssen ja z.B. auich Servicetechniker bei ihrer Arbeit beim Kunden ihre Arbeitspausen machen können.
Und außerdem würde das Argument des AG ja auch für die AN im Betrieb selbst gelten. Auch hier könnte er sagen, niemand spricht mit dem anderen. Aber das greift meiner Meinung nach zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der AN ein.
Alles in Allem ein Thema, das Ihr mit dem AG einmal diskutieren solltet.
Erstellt am 25.07.2014 um 19:13 Uhr von Stoni
@gironimo, feedback
wir haben sowohl unser Argument, Verhalten im Betrieb, als auch Deines, Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, in ein wunderschön freundlich bestimmtes Anschreiben an den AG verpackt. Die Antwort ebenfalls per Rundmail: Wir BITTEN die MA persönliche Gespräche auf ein notwendiges Maß zu beschränken
Danke