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Wie soll ich mich verhalten?

B
BernieWES
Mai 2017 bearbeitet

Hallo Zusammen...hier gleich mal meine Fragen: Ich (Mitglied im Gesamtbetriebsrat) arbeite als Storemanager in einer Filiale in unserem Unternehmen. Der Mietvertrag läuft wohl nächstes Jahr im März aus, was könnte mit mir passieren? Da ein Wechsel in einen anderen Store von der Entfernung die zu weit ist nicht gegeben ist. In unserem Gremium steht ein Generationswechsel an und einige gehen schon dieses Jahr in den Vorruhestand. Unsere BR-Vorsitzende (60) will sich nächstes Jahr zwar nochmal aufstellen lassen, aber nicht merh für den Vorsitz kandidieren. Sie fragte schon mal ob ich mir das vorstellen könnte. Machen da vorgezogene Neuwahlen Sinn? Wie sieht meine Situation aus, wenn ich mich wieder als BR aufstellen lasse, und ggf. wiedergewählt werde u dann noch ggf als Vorsitzender gewählt werde...??? Wie sieht es aus wenn ich mich nicht mehr aufstellen lassen würde...dann habe ich ja immer noch 1 Jahr Kündigungsschutz oder? Bin momentan etwas verunsichert und frage einfach mal nach was Ihr so meint.

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Community-Antworten (7)

E
Erbsenzähler

30.05.2017 um 10:40 Uhr

Läuft nur der Mietvertrag aus? Steht fest, dass der Standort geschlossen wird? Wenn der Standort geschlossen wird wirst du das Licht ausmachen und als Letzter gehen. In beiden Fällen.

B
BernieWES

30.05.2017 um 10:48 Uhr

angeblich ist der Mietvertrag gekündigt worden...aber das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen...kommt auf den Vermieter an...aber das ist alles noch nicht bestätigt... soll heißen, wenn ich Deine Antwort interpretiere, wenn mein Store zu macht muss ich gehen, auch wenn ich im GBR bin???

HP
Hr Peppschmier

30.05.2017 um 11:18 Uhr

Ist der GBR Vorsitzende denn in der kompletten Freistellung? Ein Arbeitsplatz in einer anderen Zweigstelle kommt für dich ja wohl nicht in Frage. Die Zweigstelle wird wohl zumindest nicht nur für dich nicht am Leben gehalten. Wie es mit Alternativen in deinem Unternehmen aussieht, wirst du selbst besser beurteilen können. Deinen Sitz im GBR wirst du verlieren, da du ja nur durch ein lokales Gremium dorthin entsendet werden kannst. Diese lokale Gremium scheint ja dann nicht mehr zu existieren wenn deine Zweigstelle schliesst.

C
celestro

30.05.2017 um 11:23 Uhr

"soll heißen, wenn ich Deine Antwort interpretiere, wenn mein Store zu macht muss ich gehen, auch wenn ich im GBR bin???"

hast Du ne bessere Idee ? Denn wo willst Du arbeiten, wenn der Standort dicht macht ?

G
gironimo

30.05.2017 um 11:36 Uhr

Es gilt natürlich § 15 KSchG. Wenn es aber an Dir selbst liegt, dass du einen anderen Arbeitsplatz an einem anderen Standort nicht annehmen willst oder kannst , kannst du es dem AG kaum anlasten.

Ob du kandidierst oder nicht, sollte allein davon abhängen, ob du noch Spaß an der Betriebsratsarbeit hast.

C
Catweazle

30.05.2017 um 15:10 Uhr

Wahrscheinlich kommt eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist in Betracht. Auf die einjährige Kündigungsfrist würde ich mich nicht verlassen.

P
Pjöööng

30.05.2017 um 15:32 Uhr

Wo sollte hier auch eine einjährige Kündigungsfrist herkommen?

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