Erstellt am 30.09.2011 um 14:07 Uhr von gironimo
Die Religionsfreiheit kann nicht so weit gehen, dass die einen religiösen Menschen die anderen bedrängen. Dann sind ja gerade diese in ihrer religiösen Freiheit beschränkt.
Ich würde mit dem Arbeitgeber klar darüber sprechen, dass hier auch eine Störung des Betriebsfriedens vorliegt. Hier vermittelnd einzugreifen muss auch in seinem Interesse leigen. (siehe auch § 104 BetrVG)
Erstellt am 30.09.2011 um 15:29 Uhr von petrus
Im Kundenkontakt kann das zu einer Kündigung führen (vgl. LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).
Intern kommt das wohl auf die Art des "missionarischen Auftretens" an. Für manchen ist ja auch das Kopftuch der Putzfrau schon "extrem" und ein Foto des religiösen Führers auf dem Schreibtisch ein Bekehrungsversuch...