Und noch eine Frage: Zurzeit versuchen wir (nach der Übernahme durch einen Konzern), die Tarifbindung an die IG Metall durchzusetzen. Weil der Betrieb bisher immer nach deren TV bezahlt und auch andere TV-Angelegenheiten danach geregelt hat. Dies war durch eine Betriebsvereinbarung von 1972 vereinbart worden. Nach der Übernahme stellte die neue GF die Rechtsgültigkeit dieser BV in Frage und begann, an den betriebsüblich Dingen zu rütteln. Seither streben wir eine Anbindung an die IG Metall an. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass die MAs in die Gewerkschaft eintreten. Dafür haben wir gesorgt, indem wir die MAs darüber aufklärten, dass eine juristisch nicht anfechtbare Anbindung nur mit einer Gewerkschaft möglich ist (§ 77 BetrVG). Inzwischen sind die Hälfte der MAs eingetreten. Nun hat uns (BR) der Chef eine Abmahnung wegen Mitgliederwerbung für die Gewerkschaft während der Arbeitszeit auf den Tisch gelegt. Zurecht?