Erstellt am 20.07.2014 um 14:26 Uhr von Valdi
Nimm die Abmahnung ohne Gegendarstellung zur Kenntnis und stemple in Zukunft dich aus.
Sei froh das nicht jeder eine Abmahnung bekommt! Dumm gelaufen :-) Lg. Valdi
Erstellt am 20.07.2014 um 14:34 Uhr von Pjöööng
Eine "Gegendarstellung"? Bist Du des Wahnsinns?
Dir wird vorgeworfen dass Du ohne abzustempeln während der Arbeitszeit geraucht hast. Wie willst Du da eine Gegendarstellung schreiben in der Du nicht genaudiesenSachverhalt bestätigst? Du würdest im wesentlichen Beweise für DeinenArbeitgeber sichern.
Erstellt am 20.07.2014 um 15:58 Uhr von nicoline
*und wenn ja was soll ich als grund nennen?? *
Ist nicht Dein Ernst, dass Du dabei hier Hilfe erwartest!?!
Erstellt am 20.07.2014 um 18:50 Uhr von AgendP
durmojob,
du hast es eben vergessen OK die Abmahung finde ich auch etwas hart, der Vorwurf wegen sogenannten Arbeitzeit Betruges (denke ich mal) ist eher lächerlich von wie vielen miauten Reden wir ? Aber gut ist nicht meine Firma. Ein Gegendarstellung würde ich auch nicht schreiben, es ist unerheblich das du meinst das du als BR Abgestraft wirst . Der Beweis das grade du Abgemahnt wurdest und kein Andre den wirst du ja Schuldig bleiben. Mag sogar sein das sie dir gegen über härter sind und ein Exempel ab wollen.Ich persönlich und auch "mein" rest BR würden sowas nicht mittragen,Aber wie gesagt nicht meine Firma. Mein AG wollte mal sowas in der Art Abmahnen wir zeigten ihm aber auf das dann die Kollegen sehr strng nach Vorschrit Arbeiten würden und das er dann mehr ärger und minus hätte als wenn er über sowas ihn weg sehen würde, er hat es nach Rücksprache mit den Einrichtungen verstanden.Aber wie gesagt ist nicht übertragbar.Zumal wir die Besonderheit haben Abmahungen vor Aussprache zu sehen und diese Abzustimmen!
Erstellt am 20.07.2014 um 19:17 Uhr von seesee
Akzeptiete die Abmahnung. Sie ist ja gerechtfertigt. Und mach es zukünftig richtig. Du bist als BRV auch Vorbild für die Kollegen. Wenn Dir der Chef keine Abmahnung geben würde, morgen aber einen Kollegen abmahnen will, wäre es gegenüber dem Kollegen ungerecht, Dir keine gegeben zu haben.
Erstellt am 20.07.2014 um 19:21 Uhr von AgendP
@seesee,
"Sie ist ja gerechtfertigt" sehe ich nicht so, aber er muss sie zur Kenntnis nehmen ohne Stellungsnahme.
@durmojob,
wie lange soll sie in der Akte verbleiben?
Erstellt am 20.07.2014 um 20:44 Uhr von gironimo
Wer einen Fehler macht, muss die Folgen akzeptieren. Einfach in Zukunft besser aufpassen und auch den anderen Kollegen sagen, dass es u.U. eine Abmahnung geben kann.
Ich nehme an, genau das hat der Chef im Sinn gehabt.
Erstellt am 21.07.2014 um 07:27 Uhr von martinez
Du bist BRV und der Chef bestraft dich und andere Kollegen nicht wegen einer Kleinigkeit.
Sowas nenne ich Benachteiligung eines BRM.
Würde dir aber empfehlen hier nichts weiter zu unternehmen wegen der Abmahnung!
Ich weiß nicht wie ihr bei Kleinigkeiten mit eurem Chef verfahrt, wenn er mal etwas falsch macht, aber wenn er das nächste mal etwas vergisst oder nicht richtig macht, dann mach es doch genauso wie er.
Ermahne ihn nicht mehr mündlich oder schau weg oder nehmt es hin, sondern mach es schriftlich oder mahne ihn per Anwalt ab oder noch weiter.
Volle härte so wie er es auch (NUR) bei BRM macht!!!
Wenn der AG euch so eventl. einschüchtern oder los werden will, dann würde ich hier reagieren(andere bekommen auch keine Abmahnung)!
Vll. sucht er ja sogar nur nach Kündigungsgründen und mahnt jetzt alles ab bei dir.
Also aufgepasst, verhalte dich nach den Regeln!
Lass dir allerdings nicht alles gefallen und nimm es so hin, wenn der Chef strenger auf euch schaut, dann schaut auch genauso streng auf ihn als BR (auch mit sofortiger Härte wie er es auch macht, nicht sprechen sondern abmahnen)
Meiner Erfahrung nach hört er dann auch mit sowas auf...
Für die Nichtraucher die jetzt gleich mit irgendwas wieder kommen...
Nur weil man BR ist darf einen der AG auch nicht anders bestrafen wie andere, vor allem nicht härter, so was nenne ich Benachteiligung wegen BR Tätigkeit, wenn andere nicht abgemahnt werden dann bitte auch keine BRM..
Mal bissl mehr Solidarität unter BRM..
Auch wenns ums Thema rauchen geht...Raucher haben die selben rechte wie Nichtraucher behandelt zu werden.
Punkt aus!
Erstellt am 21.07.2014 um 11:11 Uhr von moreno
@Martinez was hast du denn geraucht?????
Erstellt am 21.07.2014 um 11:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (martinez):
"Nur weil man BR ist darf einen der AG auch nicht anders bestrafen wie andere, vor allem nicht härte"
In dem Beitrag ging es doch gar nicht um eine Strafe...
Erstellt am 21.07.2014 um 14:28 Uhr von martinez
@moreno
wohl besseres wie du :)
@pjöööng
lies bitte alles und zitier nicht nur einzelne Sätze raus echt.
Abmahnung seh ich als Strafe an, weiß ja net wie das bei dir ist
aber egal, wir zwei liegen eh nicht auf der selben Wellenlinie
Erstellt am 21.07.2014 um 14:40 Uhr von Pjöööng
Martinez,
unterstell doch nicht Dinge die Du nicht beurteilen kannst.
Eine Abmahnung ist nunmal keine Strafe, auch wenn Du das anders siehst. Eine Abmahnung ist lediglich der offizielle Hinweis auf ein arbeitsvertragswidriges Verhalten, verbunden mit dem Hinweis dass der Arbeitgeber dieses Verhalten nicht toleriert.
Wäre eine Abmahnung eine Strafe, dann bestünde hier Mitbestimmung.
Erstellt am 21.07.2014 um 19:42 Uhr von Moreno
@martinez kann bestimmt sein da ich Nichtraucher bin. Auch wenn man hier nicht mit jemand auf einer Linie ist heisst es doch nicht das man jeden richtigen Hinweis übersehen muss. Den Tip die zu Recht erfolgte Abmahnung mit in die Betriebsratsarbeit einfließen zu lassen und deswegen einen Privatkrieg mit dem Chef anzufangen halt ich für mehr als fragwürdig!
Erstellt am 21.07.2014 um 21:48 Uhr von durmojob
Nicoline was ist los ?? Warum soll ich nicht Fragen ?? Du musst nicht Antworten die jenigen wo wissen wie es ist als neu gewähltes BRM zu handeln werden mir schon Helfen . Also in dem sinne du musst nicht Antworten gibt genug andere die Helfen.
Wünsch dir schönen abend noch :)
Erstellt am 22.07.2014 um 08:43 Uhr von martinez
@moreno
Wenn bei anderen MA weggeschaut wird und genau beim BRV abgemahnt wird, dazu ist er auch noch neu gewählt wie ich aus anderen Beiträgen lesen kann, dann seh ich das irgendwo als Benachteiligung und eventl. sogar als Einschüchterung an.
Ich kenns aus eigener Erfahrung wie es ist Neugewählt zu sein und was der Chef alles probiert um dich klein zu kriegen, da du dich für die MA einsetzt und nicht nach der Pfeife des AG tanzt.
Weiß nicht wies bei dir ist, aber ein gewisser Arbeitskampf gehört dazu mit dem AG.
geschenkt wird dir als BR nichts..
Vielleicht kennst du solche Situationen auch einfach nicht(wird seine Gründe haben, AGF),aber das ist jetzt nur Spekulation.
Aber im Worte und Sätze verdrehen sind einige echt SPITZE hier...
Erstellt am 22.07.2014 um 18:32 Uhr von Moreno
@martinez ,,ein gewisser Arbeitskampf gehört dazu'' ja klar aber Dein Tip an den Fragesteller kannst Dir echt sparen! Er hat zurecht ne Abmahnung bekommen ob dies nun wegen seiner B r Tätigkeit war ist eben nur Spekulation vielleicht war er nur der erste der verpetzt wurde oder der Chef hat gesagt ab heut greif ich härter durch alles möglich.
Also in Zukunft einfach drauf achten abzustempeln sollte ja nicht so schwer sein!
Erstellt am 22.07.2014 um 19:13 Uhr von Snooker
Ist eigentlich schon mal jemand auf die Idee gekommen zu fragen ob @durmjob freigestellter BRV und ob es in dem Betrieb seit Jahren gar nicht gelebt wird das der BRV an-und abstempelt bei Dienstanfang und ende? In dem Fall nämlich wäre @Moreno´s Tipp gar nicht so daneben. Das selbe würde gelten, wenn nachweislich bei dem selben Fehlverhalten andere MA keine Abmahnungen bekommen.
Für noch Grenzwertiger würde ich es finden wenn der AG einfach mal so beschliesst, ab heute greife ich härter durch und bei dem fange ich an. Ich weiß ja nicht wie es in anderen Betrieben gehandhabt wird, aber bei uns wurde sowas in den Monatsgesprächen erst angesprochen und dann umgesetzt.
@durmjob
Das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen. Lass es so stehen und gut ist.
Als BR würde ich mir in jedem Fall Gedanken machen wie es passieren kann das man das abstempeln beim rauchen vergißt. Raucherecke vielleicht zu weit weg von der Stempeluhr? Wenn ja, der Gang zum rauchen ist vergütungspflichtig.....nur das rauchen selber nicht. Würde heissen, entweder Raucherpunkt an der Stempelpunkt verlegen, oder aber Stempeluhr an den Raucherpunkt. Hier sollte man mit dem AG in Verhandlung gehen. Will er nicht und sagt, dann verbiete ich das rauchen ganz, dann könntet ihr die Einigungsstelle anrufen. Wenn man es dort geschickt anstellt kann man vergleichsweise das Prozedere der Versicherungspflicht beim Toilettengang anführen. Bei diesem ist der Gang nämlich Versichrungspflichtig und nur "das Geschäft" selber das private Bedürfniss.
Was die Abmahnung an sich aber betrifft, lerne das Du als BRV unter einem besonderem Fokus des AG stehst. Sieh es als Lehrgeld an.
LG rainerw
Erstellt am 22.07.2014 um 19:32 Uhr von Kölner
Ganz anders sieht das möglicherweise die Unfallversicherung
S 68 U 577/12
Erstellt am 22.07.2014 um 20:58 Uhr von Snooker
Kann, muss aber nicht. Könnte auch urteile nennen; nur leider jetzt nicht mehr, da meine Ruhezeit rum ist und ich meinen Truck wieder in Bewegung bringen muss.
Erstellt am 22.07.2014 um 21:09 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Soso ... Du könntest also Urteile nennen ... halte ich für ein Gerücht!
Aber da mein Erinnerungsvermögen offensichtlich sehr gut funktioniert, sei an diese Diskussion erinnert > 217780
Deine Ignoranz manchen Sachverhalten gegenüber ist übrigens unerträglich!
Erstellt am 22.07.2014 um 21:48 Uhr von nicoline
*Nicoline was ist los ??*
Das solltest Du lieber Dich selbst fragen.
*Du musst nicht Antworten die jenigen wo wissen wie es ist als neu gewähltes BRM zu handeln werden mir schon Helfen*
Hab ich bislang ja auch nicht und war auch eigentlich nicht meine Absicht, aber, es bleibt dabei:
1.bei uns im Betrieb darf geraucht werden aber man muss die Zeit apstempeln und nach holen
2.habe ich eine Zigarrette geraucht ohne die Zeit abzustempeln
3.hat das für mich überhaupt nichts mit neu gewählt zu tun.
Das Du erwartest, dass Dir hier jemand eine Begründung liefert, warum Du vergessen haben könntest abzustempeln (so habe ich es jedenfalls verstanden) finde ich dreist, dabei bleibe ich.
Erstellt am 22.07.2014 um 22:19 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hoppel):
"Deine Ignoranz manchen Sachverhalten gegenüber ist übrigens unerträglich!" Du scherzt
"manchen"? Du scherzt...
Erstellt am 22.07.2014 um 22:34 Uhr von Kölner
Es gibt leider noch zu viele ignorante oder gutgläubige Menschen, die sich solch dusseligen Diskussionen nicht verschließen.
Schön, dass ihr darauf hinweist. Dumm, dass es noch Helfershelfer gibt. Noch dümmer, dass man ihm die Plattform gewährt, so daherzuschwätzen.
Erstellt am 22.07.2014 um 22:58 Uhr von Halleluja
junge junge, was gibt es hier doch für hochnäsige zeitgenossen.
da melden sich ja wieder die richtigen zu wort (nico ausgenommen). selbst von tüten und blasen keine ahnung, aber lapaloma pfeifen.
Jungs, eure nase muss ja schon so hoch hängen, das sie auch bei starkregen noch sonnenbrand gefährdet ist.
Ihr seit doch hoffentlich nicht der meinung, das ihr hier die richtigen für diese plattform seid?
Erstellt am 22.07.2014 um 23:07 Uhr von Moreno
Na Halleluja hast aber tolle Sprüche in der Sonderschule gelernt !
Erstellt am 23.07.2014 um 10:40 Uhr von Nubbel
hallelulja, extra neuen nick kreiert um billard zu spielen?
Erstellt am 23.07.2014 um 11:45 Uhr von Snooker
Ey ihr Kollegen mit den dicken Backen
Az.: M 12 K 13.1024
Im konkreten Fall war einem Polizisten in den WC-Räumen eine Zwischentür aus der Hand gerutscht. Er hielt sie an der Seite fest, die Außentür fiel zu und klemmte den rechten Mittelfinger des Mannes ein. Seine Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wurde jetzt abgewiesen. Der Anspruch endet laut der Entscheidung der Münchner Richter an der Klo-Tür.
Wie viele Urteile davon wollt ihr haben. Ihr lernt es einfach nicht dass ihr nicht das Maas aller Dinge seit.
Erstellt am 23.07.2014 um 12:00 Uhr von Pjöööng
Davon dass man Äpfel und Birnen zusammenwirft, werden es noch lange keine Bananen!
Zitat (Snooker):
" Der Anspruch endet laut der Entscheidung der Münchner Richter an der Klo-Tür."
Ja! Das ist ja nunmal eine ganz alte Kamelle! Deshalb hätte dieser Polizist gar nicht klagen müssen. Und das ändert sich auch nicht dadurch, dass Snooker irgendwo Stempeluhren platziert.
Der Arbeitgeber kann nicht Einfluss darauf nehmen, ob der AN dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegt oder nicht. Das ergibt sich einzig und alleine daraus, was der AN wo macht und wie die Rechtsprechung dazu ist. Wenn der AN in der Mittagspause zum Bäcker geht um sich etwas zum Essen zu holen ist der Versicherungsschutz nicht davon abhängig, ob er beim Verlassen des Betriebsgeländes ausgestempelt hat oder nicht.
Und gleiches gilt auch für's Rauchen und für's Scheißen.
Erstellt am 23.07.2014 um 12:37 Uhr von Snooker
Kollege Schnürschuh, dann lies meinen Text weiter oben noch mal genau. Nichts von dem was Du da behauptest habe ich behauptet. Ich habe lediglich in den Raum gestellt das man mit dieser These in einer möglichen Einigungsstelle wandern könnte. Nicht mehr und nicht weniger. Dann kam dieser Einwand:
Ganz anders sieht das möglicherweise die Unfallversicherung
S 68 U 577/12
Antwort 18 Erstellt am 22.07.2014 um 19:32 Uhr von Kölner
Mein Kommentar darauf, weil die Bedenken ja nicht unberechtigt sind:
Kann, muss aber nicht.
Und nicht der Snooker plaziert die Stempeluhren irgendwo hin, nein das hat seinerzeit unser BR mal mit dem AG so vereinbart. @Pjööng, nur weil etwas nicht in deinem Denkchema rein passt muss es nicht möglich oder umsetzbar sein. Es ist immer eine Sache wie mache ich was. Der Fragesteller kann sich raus suchen ob er was verwenden will oder nicht. Damit ist das Thema für mich in so weit gegessen.
Tach auch.
Erstellt am 23.07.2014 um 15:06 Uhr von Pjöööng
Zitat (Snooker):
" Ich habe lediglich in den Raum gestellt das man mit dieser These in einer möglichen Einigungsstelle wandern könnte. Nicht mehr und nicht weniger. Dann kam dieser Einwand:
Ganz anders sieht das möglicherweise die Unfallversicherung
S 68 U 577/12
Antwort 18 Erstellt am 22.07.2014 um 19:32 Uhr von Kölner
Mein Kommentar darauf, weil die Bedenken ja nicht unberechtigt sind:
Kann, muss aber nicht."
Aha... Du sagtest, dass man vor die Einigungsstelle gehen könne und Kölner wirft ein, dass die Unfallversicherung da anderer Meinung sei und Du hältst diese Tatsache für nicht unberechtigt?
Was um alles in der Welt soll die Unfallversicherung interessieren ob man damit vor die Einigungsstelle kann? So ein Schmarren aber auch.
Erstellt am 23.07.2014 um 15:31 Uhr von Hoppel
"Ich habe lediglich in den Raum gestellt das man mit dieser These in einer möglichen Einigungsstelle wandern könnte."
Herrlich ... ich stell es mir grad bildlich vor - Snooker lustwandelt mit seiner These in der Einigungsstelle umher! *VBG*
Die Beschaffenheit der Einigungsstelle sollte einer Gummizelle entsprechen, es gäbe sonst zu viel Beulen inkl. Kopfschmerz!
Erstellt am 23.07.2014 um 15:44 Uhr von Pjöööng
Hoppl!
Kannst u nicht vowann? Hatt ga n ganzn Mun voll Kaff... jtzt bauch ich in nu Tastatu
Erstellt am 23.07.2014 um 16:43 Uhr von Snooker
Pjööng
Wie schon immer bei Dir Kopierst du von anderen nur das was Dir gerade gefällt, oder wie hier, was Dir nicht gefällt. Und wie in der Vergangenheit reisst Du Sachverhalte damit auseinander. Aber hier für Dich noch mal zur Ergänzung
*Wenn man es dort geschickt anstellt kann man vergleichsweise das Prozedere der Versicherungspflicht beim Toilettengang anführen.*
Lies es in Zeitlupe und lass Dir Ruhig bis morgen Zeitvielleicht fällt dann auf was der Satz alles sagen könnte. Und wenn nicht, na ja dann mach waste willst.
Erstellt am 23.07.2014 um 17:05 Uhr von Pjöööng
Zitat (Snooker):
"Wie schon immer bei Dir Kopierst du von anderen nur das was Dir gerade gefällt, oder wie hier, was Dir nicht gefällt."
Naja, die Teile die ich weggelassen habe, haben doch tatsächlich nichts zur Wahrheitsfindung beigetragen:
"Kollege Schnürschuh, dann lies meinen Text weiter oben noch mal genau. Nichts von dem was Du da behauptest habe ich behauptet."
und
"Und nicht der Snooker plaziert die Stempeluhren irgendwo hin, nein das hat seinerzeit unser BR mal mit dem AG so vereinbart. @Pjööng, nur weil etwas nicht in deinem Denkchema rein passt muss es nicht möglich oder umsetzbar sein. Es ist immer eine Sache wie mache ich was. Der Fragesteller kann sich raus suchen ob er was verwenden will oder nicht. Damit ist das Thema für mich in so weit gegessen.
Tach auch."
Findest Du dass man das tatsächlich kopieren muss? Kann doch außerdem jeder nachlesen. Meine Kopien dienen ja nur dazu zu zeigen, worauf ich mich beziehe.
Zitat (Snooker):
"Aber hier für Dich noch mal zur Ergänzung
*Wenn man es dort geschickt anstellt kann man vergleichsweise das Prozedere der Versicherungspflicht beim Toilettengang anführen.*"
Aber nunmal langsam Snooker: Das steht doch in dem Beitrag von Dir aus dem ich im letzten Beitrag zitiert habe gar nicht drin! Du wirfst mir also vor, dass ich das weglasse, was Du bereits weggelassen hast und wirfst mir vor, ich würde nach Gefallen oder Nichtgefallen kopieren? A bisserl strange bist Du schon, oder?
Zitat (Snooker):
"*Wenn man es dort geschickt anstellt kann man vergleichsweise das Prozedere der Versicherungspflicht beim Toilettengang anführen.*"
Also mal eines vorweg: Es gibt keine Versicherungspflicht beim Toilettengang! Ich wüßte nicht einmal dass es eine Stuhlgangversicherung gibt.
Meinst Du zufälligerweise den gesetzlichen Versicherungsschutz beim Toilettengang? Hättest Du mal das von Dir zitierte Urteil aufmerksam angeschaut, dann hättest Du gemerkt dass diese Analogie rechtlich völlig irrelevant ist.
Zitat (Snooker):
"Lies es in Zeitlupe und lass Dir Ruhig bis morgen Zeitvielleicht fällt dann auf was der Satz alles sagen könnte."
Ist das eigentlich so eine Marotte von Dir dass Du eine Zweitverwertung all der Dinge vornimmst die so im Laufe des Tages zu Dir gesagt werden?
Erstellt am 29.07.2014 um 18:27 Uhr von Niemand
Leider ist immer noch nicht geklärt ob der Fragesteller freigestellter BR ist oder nicht.
Denn wenn er freigestellt ist hat sein AG seine Anwesenheit und Einhaltung der Arbeitszeit nicht zu überprüfen, und somit wäre die Abmahnung nicht in Ordnung.
Sollte er aber nicht freigestellt sein und in der Raucherecke einen Kollegen gesehen haben, mit dem er als Br etwas besprechen wollte, hätte er sich lediglich nicht korrekt abgemeldet. Vielleicht sollte der Fragesteller sich zukünftig zur BR Arbeit abmelden, bevor er sich zu Informationsgesprächen in die Raucherecke begibt. Möge der AG sich dann aufregen und ein Magengeschwühr bekommen ;-)
Erstellt am 29.07.2014 um 18:33 Uhr von blackjack
##Denn wenn er freigestellt ist hat sein AG seine Anwesenheit und Einhaltung der Arbeitszeit nicht zu überprüfen, und somit wäre die Abmahnung nicht in Ordnung.##
Das glaubst aber nur du.
Erstellt am 29.07.2014 um 18:58 Uhr von Niemand
Er hat zwar als freigestellter während der betriebsüblichen Arbeitszeiten anwesend zu sein, ist aber über das was er in dieser Zeit macht nur gegenüber seinem Gremium verantwortlich.
Erstellt am 29.07.2014 um 19:26 Uhr von Nubbel
niemand vermischt wahrheiten so gefährlich wie du es tust
Erstellt am 30.07.2014 um 00:52 Uhr von Pjöööng
Hat vielleicht schon mal jemand darüber nachgedacht, dass dieses BRM evtl. Testraucher bei Reemstma ist?
In Jursitekreisen nennt man solche Agumentationen "Sachverhaltsquetsche".