Erstellt am 10.12.2007 um 11:41 Uhr von Mona-Lisa
@Frauke2306,
zuerst mal, es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten, von der ich aber hoffe, dass meine nicht als selbige angesehen wird! :-))
Bei Abmahnungen habt ihr leider kein Mitspracherecht, das ist allein des Arbeitgeber's Entscheidung, ob er eine erteilt oder nicht.
Da der Kollege sich nicht an das Rauchverbot gehalten hat (und sich auch noch erwischen liess!) musste er damit rechnen.
Baut eine Betriebsvereinbarung, die u. a. solche Verstösse regelt! Da denke ich an z. B. die Möglichkeit, zuerst mal mündlich zu verwarnen, ohne gleich eine schriftliche Abmahnung vom Stapel zu lassen!
Nicht zu vergessen, da ihr, wie du sagst Frischlinge seid, ist es dringend von Nöten, euch in betriebsverfassungsrechtlichen Dingen schulen zu lassen!
Erstellt am 10.12.2007 um 15:20 Uhr von DonJohnson
Also ich fand Mona Lisa´s Antwort gut. Hinzuzufügen ist, dass ihr auch eine BV über das Abmahnwesen ausarbeiten und abschließen könnt, dann, für diesen Fall ist darin geregelt, ob der AG euch vor Aussprache der Abmahnung in Kenntniss setzen muß. Ohne eine solche BV braucht er das nicht.
Zum Thema Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, könnt ihr durch diesen Vorfall eine BV initiieren worin auch geregelt ist, was bei Verstößen passiert.
Der beste Vorschlag ist der letzte - eine rasche Weiterbildung des Gremiums ist wirklich von Nöten.
Erstellt am 10.12.2007 um 15:51 Uhr von Frauke2306
Vielen Dank für Eure Antworten.
Eine Weiterbildung des BR ist im Moment gar nicht so einfach. Wir sind vor gut 1 Monat erst verkauft worden, das letzte was den neuen Eigentümer nun interessiert ist Geld auszugeben um den BR zu schulen.
Sicherlich ist es seine Pflicht, aber im Alltag ist es ja manchmal schwer diese Rechte auch umzusetzen.......
Aber ganz sicher bleiben wir da am Ball....
Erstellt am 10.12.2007 um 21:19 Uhr von paula
@DJ
ist diese BV wohl erzwingbar? Man könnte das fast glauben wenn man Deine Antwort so liest.....
Erstellt am 11.12.2007 um 13:58 Uhr von waschbär
@ll,
eine BV zum Thema abmahung, gelesen habe ich schon welche allerdings rate ich davon ab, weil dort Pauschal gereglt wird welche Abmahung wie lange in der persakte bleibt und dann muss jede Abmahung noch ein Gestufft werden 1-2-3 ...Ich halte davon nichts bei uns hat sich gezeigt das im Gespräch mit dem AG vertretter oder dem Abmahungsbefürworter die Abmahungsverbleib zeit deudlich runter verhandelt werden konnte.
Wichtiger als eine BV , finde ich die zusammen Arbeit mit dem AG.So das der BR immer von allen Abmahungen rechtzeitig und umfassend informiert wird, weil vorarbeit hilft oft mehr .-)