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Abmahnung - Rauchen trotz Rauchverbot?

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Frauke2306
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

vor ca. 2 Wochen wurde bei uns im Betrieb ein Rauchverbot eingeführt, ein Raum wurde zur Raucherpause eingerichtet. Nun hat sich ein Kollege außerhalb dieses Raums beim rauchen "erwischen" lassen. Er bekam heute seine Abmahnung. Da wir alle 5 vom Betriebsrat Frischlinge sind, kennen wir uns noch nicht so wirklich aus, daher meine, vielleicht etwas dumme Frage:

Kann deshalb tatsächlich eine Abmahnung erstellt werden? Muß der Arbeitgeber Abmahnungen vorab mit dem Betriebsrat besprechen odr darf er diese ohne Rücksprache direkt an den betroffenen Kollegen aushändigen ?

Danke für Eure Hilfe

Frauke

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

10.12.2007 um 12:41 Uhr

@Frauke2306, zuerst mal, es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten, von der ich aber hoffe, dass meine nicht als selbige angesehen wird! :-))

Bei Abmahnungen habt ihr leider kein Mitspracherecht, das ist allein des Arbeitgeber's Entscheidung, ob er eine erteilt oder nicht.
Da der Kollege sich nicht an das Rauchverbot gehalten hat (und sich auch noch erwischen liess!) musste er damit rechnen.

Baut eine Betriebsvereinbarung, die u. a. solche Verstösse regelt! Da denke ich an z. B. die Möglichkeit, zuerst mal mündlich zu verwarnen, ohne gleich eine schriftliche Abmahnung vom Stapel zu lassen!

Nicht zu vergessen, da ihr, wie du sagst Frischlinge seid, ist es dringend von Nöten, euch in betriebsverfassungsrechtlichen Dingen schulen zu lassen!

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DonJohnson

10.12.2007 um 16:20 Uhr

Also ich fand Mona Lisa´s Antwort gut. Hinzuzufügen ist, dass ihr auch eine BV über das Abmahnwesen ausarbeiten und abschließen könnt, dann, für diesen Fall ist darin geregelt, ob der AG euch vor Aussprache der Abmahnung in Kenntniss setzen muß. Ohne eine solche BV braucht er das nicht. Zum Thema Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, könnt ihr durch diesen Vorfall eine BV initiieren worin auch geregelt ist, was bei Verstößen passiert.

Der beste Vorschlag ist der letzte - eine rasche Weiterbildung des Gremiums ist wirklich von Nöten.

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Frauke2306

10.12.2007 um 16:51 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten.

Eine Weiterbildung des BR ist im Moment gar nicht so einfach. Wir sind vor gut 1 Monat erst verkauft worden, das letzte was den neuen Eigentümer nun interessiert ist Geld auszugeben um den BR zu schulen.

Sicherlich ist es seine Pflicht, aber im Alltag ist es ja manchmal schwer diese Rechte auch umzusetzen.......

Aber ganz sicher bleiben wir da am Ball....

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paula

10.12.2007 um 22:19 Uhr

@DJ

ist diese BV wohl erzwingbar? Man könnte das fast glauben wenn man Deine Antwort so liest.....

W
Waschbär

11.12.2007 um 14:58 Uhr

@ll, eine BV zum Thema abmahung, gelesen habe ich schon welche allerdings rate ich davon ab, weil dort Pauschal gereglt wird welche Abmahung wie lange in der persakte bleibt und dann muss jede Abmahung noch ein Gestufft werden 1-2-3 ...Ich halte davon nichts bei uns hat sich gezeigt das im Gespräch mit dem AG vertretter oder dem Abmahungsbefürworter die Abmahungsverbleib zeit deudlich runter verhandelt werden konnte.

Wichtiger als eine BV , finde ich die zusammen Arbeit mit dem AG.So das der BR immer von allen Abmahungen rechtzeitig und umfassend informiert wird, weil vorarbeit hilft oft mehr .-)

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