Erstellt am 18.02.2021 um 14:01 Uhr von celestro
eine Abmahnung ist Individualrecht, da hat der BR keine "Aktien" drin.
Erstellt am 18.02.2021 um 16:12 Uhr von Matze
Ich würde mich beim Anwalt meiner Gewerkschaft beraten lassen. Es kann auch sein, dass hier versucht wird, dich als BR zu diskreditieren. Es könnte eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit sein... Vieles ist möglich. Aber so, wie du es schreibst, wirst Du ohne Rechtshilfe nicht weiterkommen.
Erstellt am 18.02.2021 um 17:11 Uhr von Thomas63
Du solltest Dir die Zeit nehmen und ein Tagebuch führen über diese Vorfälle. Alles notieren: Habe Vorgesetzte informiert das ich Covid testen gehe. Datum, uhrzeit, war jemand dabei. MA xy hat mich am, um angefunkt was los ist. Mopping und Diskriminierung sind oft schwer nachzuweisen. Alles aufschreiben kann helfen wenn es hart auf hart geht. Oder man die betreffenden mit den Infos konfrontieren.
Erstellt am 18.02.2021 um 21:18 Uhr von Wenzelchen007
Vielen Dank für Eure Antworten! Ich habe einen Anwalt an meiner Seite und die Gewerkschaft. Wollte nur vorab wissen, wie ich über den BR an die Sache rangehen kann. Tagebuch führ ich schon ??♀️
Erstellt am 19.02.2021 um 09:33 Uhr von jimbob2019
Da du dich ja schon mit deinem AG vor Gericht getroffen hast, würde ich der Abmahnung widersprechen. Denn diese ist sowieso erst bei Kündingung vor Gericht relevant. Und da du ja jetzt im BR, kannst du wegen solch Verhaltensbedingten Dingen nicht belangt werden. Wie sieht es denn dein Gremium im allgemeinen?? Denn das ist das einzige was Dir noch gefährlich werden könnte.
Erstellt am 19.02.2021 um 09:57 Uhr von Enigmathika
@celestro
Das ist so nicht ganz richtig!
https://www.kanzleiwehner.de/2016/09/mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-abmahnungen/
Erstellt am 19.02.2021 um 10:12 Uhr von ganther
"... der Abmahnung widersprechen" Könnte ein taktischer Fehler sein. "Denn diese ist sowieso erst bei Kündingung vor Gericht relevant." genau und genau deshalb kann der Widerspruch ein Fehler sein. Ein Widerspruch ohne Gründe für den Widerspruch ist das Papier nicht wert auf dem er steht. Ein rechtliches Nullum. Mit Begründung kann der AN genau die Begründung liefern, die das Arbeitsgericht heranzieht um die Abmahnung als gerechtfertigt anzusehen. "Und da du ja jetzt im BR, kannst du wegen solch Verhaltensbedingten Dingen nicht belangt werden." Wie kommst du darauf? Es geht bei der Handynutzung erst einmal um einen möglichen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten und das kann bei einem BR genauso wie einem Mitarbeiter arbeitsrechtliche Folgen haben,
Das Ganze ist ja ein sehr komplexer Sachverhalt und ich glaube es ist sehr wichtig, dass Wenzelchen007 hier keinen taktischen Fehler macht. Daher finde ich es sehr gut, dass Anwalt und GEW im Boot sind. Lass dich da bitte umfassend beraten. Da werden sicher die richtige Fragen gestellt und da wirst du bestimmt besser beraten als hier im Forum. Nicht weil hier keine Kompetenz vorhanden ist, sondern weil der Sachverhalt komplex und verwoben ist und da jemand mit einem ganzheitlichen Blick drauf sehen MUSS um gute Ratschläge geben zu können
Erstellt am 19.02.2021 um 10:24 Uhr von Wenzelchen07
Diese Antwort wurde von "Wenzelchen07" gelöscht.
Erstellt am 19.02.2021 um 10:41 Uhr von celestro
@Enigmathika
Danke für den Beitrag!
Erstellt am 19.02.2021 um 10:48 Uhr von Wenzelchen007
@ganther
Vielen Dank für die Aussage... Is ja meist so, Du fragst 10 Leute und alle haben eine andere Meinung, die nicht unbedingt schlecht oder falsch sein muss.
Mir ging es nur darum, wenn ich mich noch zusätzlich an dem BR wende... mit einer Beschwerde, wie läuft das dann ab.
Meine Gewerkschaft meinte, dass man den AG untersagen kann, das er wegen dem Handy abmahnt, weil keine BV besteht und auch nichts im Arbeitsvertrag darüber steht. Mein Anwalt hat eine Stellungnahme an den AG geschickt, mit bitte das sie meiner Personalakte beigelegt wird und wir nicht wegen einer Löschung ans Arbeitsgericht gehen wollen. Darauf hin hat mein AG meinem Anwalt eine sehr freches und drohendes Schreiben geschickt ?
Naja, mal schauen wie es weiter geht...
danke trotzdem für alle Antworten, man denkt da auch mal in andere Richtungen!
Erstellt am 19.02.2021 um 11:41 Uhr von Dummerhund
@ Wenzelchen007
Dein Anwalt hat da schon das richtige getan. Ich denke auch das @ganther das Ganze schon ganz gut beschrieben hat. Schaltest du jetzt noch den BR ein kann es sein das 2 oder 3 Stellen in dem Topf rum rühren und dann zu viel Salz die Suppe verderben. Rede vielleicht in so fern mit dem Anwalt ob es sin macht den Schriftverkehr oder auch nur das Endergebnis für die Zukunft den BR als Kopie zu überlassen. Nur mal so für die Zukunft, denn man weiß nie was noch alles kommt.