Hallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen.

Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken zu dürfen, verstoßen und eine Abmahnung kassiert.


Neben der Regelung, dass dies nicht mehr erlaubt sei, beinhaltet diese DA auch noch ein paar andere Punkte wie zB. das benutzen des Handys während der Arbeitszeit, privates telefonieren mit dem Diensttelefon usw.

Jetzt hat derselbe Kollege eine zweite Abmahnung erhalten, weil er sein Handy bei sich trug (er wurde nicht beim telefonieren, spielen oä erwischt).

In der Arbeitsanweisung steht:

Die Nutzung privater Kommunikationsmittel (zB.Handy, Smartphones, Tablet, etc.) ist während der Arbeitszeit nicht erlaubt.

Frage 1: Ist die zweite Abmahnung gerechtfertigt, denn das Handy wurde ja nicht benutzt?

Das Abmahnungsschreiben endet mit dem Satz:

Da dies schon Ihre zweite Abmahnung gegen die oben genannte Betriebsanweisung ist und zukünftig ein solches Verhalten gegenüber der .....GmbH nicht weiter toleriert werden kann, sehen wir uns leider dazu gezwungen, Sie im Wiederholungsfall zu kündigen.

Frage 2: Da das zweite "Vergehen“, wenn es denn überhaupt eines war, ein völlig anderes ist als das erste, ist dies dann tatsächlich die zweite Abmahnung gegen ein und dieselbe Betriebsanweisung bzw. dürfen überhaupt mehrere Sachen in eine Betriebsanweisung mit rein?

Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten der AG könnte alles was er anweist in einer Betriebsanweisung festhalten und sich künftig darauf berufen, dass immer gegen die selbe BA verstoßen wurde.

Wäre im Wiederholungsfall, in anbetracht der Schwere der beiden Vergehen, eine Kündigung gerechtfertigt?

Sollte generell gegen die aktuelle Abmahnung Beschwerde eingelegt werden, da diese ja nicht grundsätzlich das Mitführen von Handy, Tablet usw. untersagt, sondern nur die Nutzung.

Desweiteren liegt der Vorfall schon 4 Monate zurück, abgemahnt wurde erst am Montag.
Ist da der Zeitpunkt nicht etwas verstrichen (rein rechtlich gibt es sowas ja zwar nicht aber....)

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

Gruß
Themenstarter