Hallo, wir sind ein Unternehmen mit 276 Mitarbeitern. Jetzt will das Unternehmen den Bereich Facility mit 8 Personen auslagern. Findet hier der §111 BetrVg Anwendung? Ich habe im Fitter es so verstanden, dass hier der §111 keine Anwendung findet und auch meine Internetrecherche ergab nichts weiter. Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen und darlegen, ob ich richtig oder falsch liege? Unser AG erklärte auch, dass hier ein Betriebsübergang gem. 613a BGB stattfindet. Vielen Dank für Eure Hilfe.