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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsübergang

T
Trixi
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen! ich weiß daß dies im §111 geregelt ist. aber kann mir jemand sagen worauf man besonders achten sollte? ist noch nicht 100%ig aber bei vorgehaltener Hand schon ein Gesprächsthema.

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Community-Antworten (3)

S
sanifair

06.04.2011 um 02:27 Uhr

gibt es einen WA?

Nicht jeder Betriebsübergang ist übrigens ein Fall des 111 BetrVG....

S
Südmann

06.04.2011 um 11:06 Uhr

wenn über dieses Thema schon "gemunkelt" wird wäre es für einen BR nicht verkehrt, eine diesbezügliche Schulung zu besuchen (Thema : Betriebsübergang, Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan...)

also : Lehrgang beschließen und nicht erst warten, bis ihr "überrollt" werdet, und dann niemand weiß, was zu tun ist....

A
Angie

06.04.2011 um 16:00 Uhr

Hallo Trixi, schau Dir § 613a BGB an. LG Angie

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