Betriebsübergang
Hallöchen! ich weiß daß dies im §111 geregelt ist. aber kann mir jemand sagen worauf man besonders achten sollte? ist noch nicht 100%ig aber bei vorgehaltener Hand schon ein Gesprächsthema.
Community-Antworten (3)
06.04.2011 um 02:27 Uhr
gibt es einen WA?
Nicht jeder Betriebsübergang ist übrigens ein Fall des 111 BetrVG....
06.04.2011 um 11:06 Uhr
wenn über dieses Thema schon "gemunkelt" wird wäre es für einen BR nicht verkehrt, eine diesbezügliche Schulung zu besuchen (Thema : Betriebsübergang, Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan...)
also : Lehrgang beschließen und nicht erst warten, bis ihr "überrollt" werdet, und dann niemand weiß, was zu tun ist....
06.04.2011 um 16:00 Uhr
Hallo Trixi, schau Dir § 613a BGB an. LG Angie
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