Erstellt am 06.04.2011 um 00:27 Uhr von sanifair
gibt es einen WA?
Nicht jeder Betriebsübergang ist übrigens ein Fall des 111 BetrVG....
Erstellt am 06.04.2011 um 09:06 Uhr von Südmann
wenn über dieses Thema schon "gemunkelt" wird
wäre es für einen BR nicht verkehrt, eine diesbezügliche Schulung zu besuchen
(Thema : Betriebsübergang, Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan...)
also : Lehrgang beschließen und nicht erst warten, bis ihr "überrollt" werdet,
und dann niemand weiß, was zu tun ist....
Erstellt am 06.04.2011 um 14:00 Uhr von Angie
Hallo Trixi,
schau Dir § 613a BGB an.
LG
Angie