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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsübergang

M
Marlies
Nov 2016 bearbeitet

ich bin Betriebsrats-Mitglied und ein Teil unserer Firma soll verlagert (Betriebsübergabe an eine Tochtergesellschaft am gleichem Ort im gleichem Gebäude gleicher Gesellschafter) werden dort wird genau die gleiche Arbeit ausgeübt wie bisher. Diese Tatsache betrifft vier unserer Betriebsratsmitglieder. Hat jemand eine Idee was man dagegen unternehmen kann. Es besteht kein Tarifvertrag.

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Community-Antworten (4)

O
outofmemory

19.05.2016 um 10:35 Uhr

Was ist hier die Fragestellung genau? Was soll verhindert werden? Besteht ein Wirtschaftsauschuss? Und wurde dieser informiert? Wurde der Betriebsrat umfassend informiert? Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Umsetzung?

Mir fehlen hier zu viele Informationen um irgendetwas hierzu zu sagen zukönnen.

G
gironimo

19.05.2016 um 11:19 Uhr

Die Frage hattest Du doch schon einmal gestellt ?

Die Kollegen könnten den Übergang widersprechen und darauf berufen, dass sie nach § 15 KSchG in einer anderen /verbleibenden Abteilung weiterbeschäftigt werden, damit sie ihr Amt nicht verlieren.

Aber vielleicht verlieren sie ihr Amt ja gar nicht, weil ihr weiterhin als ein Betrieb im Sinne des § 1 BetrVG geltet.

Abgesehen davon: Bei Betriebsübergängen sollte der BR immer einen Sachverständigen (Fachanwalt für Arbeitsrecht) hinzuziehen; § 80 Abs. 3 BetrVG.

M
Marlies

19.05.2016 um 18:23 Uhr

Es soll verhindert werden, das vier Btriebsratsmitglieder umstrukturiert werden. Ja es besteht ein Wirtschaftsausschuß dem ich auch angehöre. Der Betriebsrat wurde am 17.05.16 informiert das am 01.07.16 die 85 Zustellgebiete mit ca 55 Mitarbeitern teilverlagert wird.

M
Marlies

19.05.2016 um 18:25 Uhr

ich habe diese Frage noch nicht gestellt, das war dann evtl. einer meiner Kollegen/in

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