Erstellt am 19.05.2016 um 08:35 Uhr von outofmemory
Was ist hier die Fragestellung genau?
Was soll verhindert werden?
Besteht ein Wirtschaftsauschuss? Und wurde dieser informiert?
Wurde der Betriebsrat umfassend informiert?
Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Umsetzung?
Mir fehlen hier zu viele Informationen um irgendetwas hierzu zu sagen zukönnen.
Erstellt am 19.05.2016 um 09:19 Uhr von gironimo
Die Frage hattest Du doch schon einmal gestellt ?
Die Kollegen könnten den Übergang widersprechen und darauf berufen, dass sie nach § 15 KSchG in einer anderen /verbleibenden Abteilung weiterbeschäftigt werden, damit sie ihr Amt nicht verlieren.
Aber vielleicht verlieren sie ihr Amt ja gar nicht, weil ihr weiterhin als ein Betrieb im Sinne des § 1 BetrVG geltet.
Abgesehen davon: Bei Betriebsübergängen sollte der BR immer einen Sachverständigen (Fachanwalt für Arbeitsrecht) hinzuziehen; § 80 Abs. 3 BetrVG.
Erstellt am 19.05.2016 um 16:23 Uhr von Marlies
Es soll verhindert werden, das vier Btriebsratsmitglieder umstrukturiert werden. Ja es besteht ein Wirtschaftsausschuß dem ich auch angehöre. Der Betriebsrat wurde am 17.05.16 informiert das am 01.07.16 die 85 Zustellgebiete mit ca 55 Mitarbeitern teilverlagert wird.
Erstellt am 19.05.2016 um 16:25 Uhr von Marlies
ich habe diese Frage noch nicht gestellt, das war dann evtl. einer meiner Kollegen/in