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Befristung etwas über 2 Jahre wirksam?

C
Colonia
Jan 2018 bearbeitet

Ein 1 Jahresvertrag (z.b. geschlossen am 21.7.2013 - 31.7.2014) soll um ein weiteres Jahr verlängert werden, also wiederum bis zum 31.07.2015, somit ist er ja über 2 Jahre, ist er dann überhaupt noch befristet oder kann der AN nach ablauf auf unbefristete Einstellung klagen wegen Überschreitung der 2 Jahre? Darüberhinaus soll der AN eine Gehaltserhöung erhalten zum Zeitpunkt der Verlängerung. Habe gehört das eine vertraglilche Änderung zum Zeitpunkt der Verlängerung die Befristung unwirksam macht. Stimmt das?

sorry, ja "ohne Sachgrund"....und 2015! es sind nur ein paar Tage aber evtl. ausschlaggebend für eine Unbefristung..? und eine Gehaltserhöhung kommt auch dazu...

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng Akzeptiert

02.07.2014 um 09:37 Uhr

Zitat (Colonia); "... also wiederum bis zum 31.07.2014 ..."

Du meinst 2015?

Ist es eine Befristung mit Sachgrund? Dann kann quasi unendlich verlängert werden.

Ohne Sachgrund? Dann darf die maimale Gesamtzeit tatsächlich nur 2 Jahre betragen, Damit wäre diese Befristung unwirksam, es sei denn das Unternehmen sei vor weniger als vier Jahren gegründet worden, oder der AN wäre bereits älter und wäre aus der Arbeitslosigkeit zu diesem Arbeitgeber gewechselt.

T
Tulpe

02.07.2014 um 09:27 Uhr

Nein, da die erste Befristung bis zum 31.07.geht. Vertäge können ohne Sachgrund 2 mal Befristet werden. Danach sollte es in ein Festvertrag Überlaufen. Die Befristung kann auch: erst 2 Jahre und 1 Jahr sein. Es gibt AG die nur mit Befristeten Vertäge Arbeiten. Krankheits Vertretung usw.

K
Kulum

02.07.2014 um 10:20 Uhr

"Die Befristung kann auch: erst 2 Jahre und 1 Jahr sein."

Tulpe, schau doch bitte nochmal ins TzBfG bevor du den Quatsch hier so pauschal einstellst. Stell dir mal vor das glaubt dir nachher noch einer. Für den Anfang dürfte dich §14 Abs. 2, 2a + 3 TzBfG hoffentlich ein wenig erhellen. 2a + 3 wegen der von Pjöööng ins Spiel gebrachten Ausnahmen, die ja durchaus zutreffend sein könnten

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