W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristeter Arbeitsvertrag - Befristung über 2 Jahre hinaus?

W
Wetzn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei einer Mitarbeiterin läuft zum 31.10.2014 der Vertrag aus. Einstiegsdatum war der 1.11.2012. Somit würde zum 1.11.2014 ein Festvertrag folgen müssen. Nun ist jedoch die Leitung nicht überzeugt, dass sie einen Festvertrag erhalten soll. Laut Gesetz folgt nach der 3. Befristung oder nach 2 Jahren als nächste Instanz ja der Festvertrag. Die Mitarbeiterin kämpft nun um eine Weiterbeschäftigung. Wäre es möglich, wenn sowohl Leitung als auch Mitarbeiterin sich einigen, noch einmal ein halbes Jahr zu befristen um die letzten Zweifel aus dem Weg zu räumen? Oder muss trotzdem der Festvertrag angeboten werden??? Gibt es vielleicht eine Grauzone oder ein weiteres Gesetz??? Danke für eure Hilfe

1.16202

Community-Antworten (2)

R
rolfo

22.10.2014 um 10:48 Uhr

Einer Weiterbefristung mit Sachgrund steht nichts im Weg

E
Erbsenzähler

22.10.2014 um 12:17 Uhr

Auch eine evtl. weitere Befristung ohne Sachgrund ist unter umständen möglich! Wenn folgende Bedingung laut §14 TzBfG Abs. 2 3.+ 4. Satz erfüllt wird: "Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren."

Ihre Antwort