sachliche Befristung nach 2 Jahren kalendermäßiger Befristung zulässig?
Hallo, Eine Mitarbeiterin hatte im Betrieb einen kalendermäßig befristeten Vertag von 2 Jahren. Dieser ist nun zu Ende und der Arbeitgeber möchte die Mitarbeiterin aus sachlichem Grund (Schwangerschaftsvertretung) anschließend erneut befristet einstellen. Ist dies zulässig? Vielen Dank.
Community-Antworten (2)
20.01.2014 um 18:18 Uhr
Diesen Fall hatten wir auch. Ja, als Schwangerschaftsvertretung kann man trotz ablauf der 2-Jahresfrist weiterhin befristet weiterbeschaftigt werden.
20.01.2014 um 18:18 Uhr
@salliesahne Ist dies zulässig? Ja, das ist zulässig, Grundlage ist § 14 Abs. 1+2 TzBfG. Andersherum ginge es nur, wenn mehr als 3 Jahre dazwischen liegen hat das BAG in 2011 entschieden
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