Wir haben einen Kollegen, der eine erneute Befristung erhält. Diese scheint allerdings die 2 Jahre zu überschreiten, insg. .

Bin ich jetzt der richtigen Meinung, dass der Kollege somit am Ende dieses Vertrages beim Arbeitsgericht eine Weiterbeschäftigung einfordern kann?

Ist das kompliziert? Wir würden der Fortführung des Vertrages auf befristeter Basis jetzt nämlich zustimmen und dem MA sagen, dass er eigentlich unbefristet sein müßte.
Er soll sich dannn nochmal beim AG schlau machen wann und wie er sich um die Wandlung des Vertrages in einen unbefristeten Vertrag kümmern muß.

Ist das alles so richtig oder hab ich da was falsch gedacht?

LG

Birnenbäumchen