Zu lange Befristung - mittlerweile über 2 Jahre = unbefristeter Vertrag ?
Wir haben einen Kollegen, der eine erneute Befristung erhält. Diese scheint allerdings die 2 Jahre zu überschreiten, insg. .
Bin ich jetzt der richtigen Meinung, dass der Kollege somit am Ende dieses Vertrages beim Arbeitsgericht eine Weiterbeschäftigung einfordern kann?
Ist das kompliziert? Wir würden der Fortführung des Vertrages auf befristeter Basis jetzt nämlich zustimmen und dem MA sagen, dass er eigentlich unbefristet sein müßte. Er soll sich dannn nochmal beim AG schlau machen wann und wie er sich um die Wandlung des Vertrages in einen unbefristeten Vertrag kümmern muß.
Ist das alles so richtig oder hab ich da was falsch gedacht?
LG
Birnenbäumchen
Community-Antworten (1)
29.11.2005 um 10:02 Uhr
Die alles entscheidende Frage ist, ob die Befristung eine Begründung hatte (im Sinne des § 14 TzBfG). Wenn es sich sowohl bisher als auch zukünfig um eine Befristung ohne Sachgrund handelt, wäre dies (zur Zeit noch) nicht korrekt.
Aus meiner Sicht wäre es taktisch richtig, die neuerliche Befristung zu "übersehen" und der Einstellung zuzustimmen und den Arbeitgeber erst später - kurz vor Ende der 2. Befristung - auf den Sachverhalt hinzuweisen. Seinen Rechtsanspruch (soweit dieser dann tatsächlich gegeben ist) muss der Kollege dann ggf. am Ende der 2. Befristung vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
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