Unser GmbH-Unternehmen besteht aus drei Kliniken A, B und C.
Alle drei Standorte haben einen eigenen BR und es gibt auch einen GBR.
Nun möchte der AG die Küche am Standort A zentralisieren.
Kann er die MA an den Standorten B und C aus betriebsbedingten Gründen einfach kündigen oder muss eine Sozialauwahl mit allen drei Standorten durchgeführt werden?
Welches Gremium ist dann evtl. für was zuständig?
BR für Sozialauswahl und GBR für Interessensausgleich oder GBR für Sozialauswahl?
Vielen Dank für eure Hilfe.