Erstellt am 20.10.2015 um 20:48 Uhr von gironimo
Ich würde jedenfalls auf jeden Fall gegenüber dem AG mit Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) argumentieren und einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern.
Im Zuge der Verhandlungen müssen dann über alle möglichen Nachteile der AN verhandelt werden. Am Besten holt Ihr Euch dazu einen Sachverständigen ( § 80 Abs. 3 BetrVG) oder/und Rechtsbeistand.
Erstellt am 21.10.2015 um 09:01 Uhr von JHPrinter
Interessenausgleich und Sozialplan sind ja auch abhängig von der relativen Größe des zu schließenden Betriebsteils - BSP: 7/100 haben mehr "Gewicht" als nur 7/1000.
Zum BR-Mitglied: KSchG §15-5: Kann also (zumindest in der Theorie(!)) ordentlich gekündigt werden. Wenn die GF eine Übernahme am zentralen Standort in Köln anbietet, dann ist hier zumindest der Wille des AG erkennbar, eine gleichwertige Weiterbeschäftigung anzubieten. Kündigungsfrist wäre die ganz "normale", wie bei anderen AN auch, ABER: Es gibt je aben den Sonderkündigungsschutz bis 12 Monate nach Ende der Amtszeit.
Zu allen betroffenen MA: Ist der Erfüllungsort der Arbeitsleitung in den Arbeitsverträgen festgeschrieben? Hier wäre für den AG ein Stolperstein im Rahmen von Änderungskündigungen, wenn explizit Dresden festgehalten ist.
Abfindung: KSchG §15-1a, oder eben Verhandlungssache bei Aufhebungsvertrag.
Ansonsten wie geronimo schon schrieb: Anwalt und/oder Sachverständigen einschalten.
Gruß
J.
Erstellt am 21.10.2015 um 10:22 Uhr von Hartmut
Nun, als BRM wird die Kollegen ja wohl rechtsschutzversichert sein. Sie muss eigentlich nur cool bleiben und einen erfahrenen Anwalt beauftragen. Der Anwalt erhält von ihr den Auftrag, die Sache vor Gericht zu bringen und durch so viele Instanzen, Terminaufschübe und Jahre zu schleppen, bis das den AG irgendwann derart teuer kommt, dass er einen schönen Arbeitsplatz in Dresden anbietet, oder eine hohe Abfindung.