Guten Tag!
Unser Betrieb ist in mehrere Betriebsteile aufgeteilt. (Wohnheime, Werkstätten usw.)
Für die einzelnen Betriebsteile haben wir innerhalb des Betriebsrates einzelne Zuständigkeiten aufgeteilt. (Bsp.: BR-Mitglied XY ist zuständig für das Wohnheim Z)
Die einzelnen Zuständigkeiten fungieren als Ansprechpartner (!) für die jeweiligen Betriebsteile. (-> wobei jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter jedes BR-Mitglied seines Vertrauens ansprechen kann falls dazu Bedarf besteht)
Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um Ausschussarbeit. (!)

Meine Frage:
Kann der Betriebsrat auch einem Ersatzmitglied eine Zuständigkeit für einen bestimmten Betriebsbereich übertragen um dort als Ansprechpartner zu arbeiten oder erreichbar zu sein?

Vielen Dank für eventuelle Hilfen...

-> Das Ersatzmitglied rückt (urlaubs- oder krankheitsbedingt) regelmäßig nach und nimmt fast jeden Monat an einer Sitzung teil. (?)