Erstellt am 22.03.2021 um 13:37 Uhr von Enigmathika
Ja. damit liegst Du richtig. Für die nächste Wahl im Frühjar 2022 müsst Ihr dann die Kolleg:innen berücksichtigen.
Je nach Größe Eures Hauptbetriebes und des Betriebsteils könnte das sogar die Anzahl der BR-Mitglieder beeinflussen. Und natürlich dürfen sich dann auch Mitarbeiter:innen des Betriebsteils zur Wahl stellen.
Erstellt am 22.03.2021 um 13:44 Uhr von celestro
aber eben drauf achten:
"können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen;"
also dass das auch wirklich gemacht wird.