Hallo, wir haben einen Betriebsteil, der noch keinen BR hat. Diese möchten, dass sie von uns (dem Hauptbetrieb) mit vertreten werden. Nach meinem Verständnis von § 4 Abs. 1 S. 2 BetrVG werden diese nur durch uns vertretbar sein, wenn sie an der Wahl teilgenommen haben?
"... können die dort beschäftigten Arbeitnehmer ... nur dann vom Betriebsrat des Hauptbetriebs vertreten werden, ..., an der Wahl ... im Hauptbetrieb teilzunehmen...."

Liege ich damit richtig oder nicht