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Vertretung von Betriebsteil ohne eigenen BR

MD
markus dahlberg
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo, wir haben einen Betriebsteil, der noch keinen BR hat. Diese möchten, dass sie von uns (dem Hauptbetrieb) mit vertreten werden. Nach meinem Verständnis von § 4 Abs. 1 S. 2 BetrVG werden diese nur durch uns vertretbar sein, wenn sie an der Wahl teilgenommen haben? "... können die dort beschäftigten Arbeitnehmer ... nur dann vom Betriebsrat des Hauptbetriebs vertreten werden, ..., an der Wahl ... im Hauptbetrieb teilzunehmen...."

Liege ich damit richtig oder nicht

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Community-Antworten (2)

E
enigmathika

22.03.2021 um 14:37 Uhr

Ja. damit liegst Du richtig. Für die nächste Wahl im Frühjar 2022 müsst Ihr dann die Kolleg:innen berücksichtigen. Je nach Größe Eures Hauptbetriebes und des Betriebsteils könnte das sogar die Anzahl der BR-Mitglieder beeinflussen. Und natürlich dürfen sich dann auch Mitarbeiter:innen des Betriebsteils zur Wahl stellen.

C
celestro

22.03.2021 um 14:44 Uhr

aber eben drauf achten:

"können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen;"

also dass das auch wirklich gemacht wird.

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