Hallo,
unser Betrieb hat sich geteilt, es wurde eine eigenständige Tochtergesellschaft mit einem eigenen Geschäftsführer gegründet.
2 unserer Betriebsratsmitglieder sind Mitarbeiter dieser eigenständigen Tochtergesellschaft.
Ich gehe davon aus, das kein gemeinsamer Betrieb dargestellt werden soll.


Frage: Sind diese Mitarbeiter weiterhin Betriebsratsmitlieder oder nicht ?