Betriebsteilung - was passiert mit BR
Hallo, unser Betrieb hat sich geteilt, es wurde eine eigenständige Tochtergesellschaft mit einem eigenen Geschäftsführer gegründet. 2 unserer Betriebsratsmitglieder sind Mitarbeiter dieser eigenständigen Tochtergesellschaft. Ich gehe davon aus, das kein gemeinsamer Betrieb dargestellt werden soll.
Frage: Sind diese Mitarbeiter weiterhin Betriebsratsmitlieder oder nicht ?
Community-Antworten (1)
15.08.2007 um 10:09 Uhr
@Banks § 21a BetrVG sollte die Antwort geben, die Du brauchst.
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