Erstellt am 20.11.2018 um 10:48 Uhr von nicoline
Tery,
wenn die 4 Std. BR Sitzung in die Zeit fällt, WO MAN SCHON VON DER ARBEIT FREIGESTELLT IST, zählt diese Zeit zur Freistellung nach § 38 BetrVG.
Liegt die BR Sitzung außerhalb dieser Zeit, muss nach § 37 Abs. 2 zusätzlich von der Arbeit freigestellt werden.
Beispiel:
Freistellung nach § 38 => 20 Std. Mo 8 Std. / Di 8 Std. / Mi 4 Std. / BR Sitzung Di => Freistellungszeit nach § 38 ist erfüllt.
Freistellung nach § 37 Abs. 2 => Mo 8 Std / Di 8 Std. / Mi 4 Std. / BR Sitzung Do => zusätzliche Freistellung nach § 37 Abs. 2, darf nicht auf die 20 Std. nach § 38 angerechnet werden.
Erstellt am 20.11.2018 um 13:04 Uhr von Tery
Erstellt am 20.11.2018 um 13:26 Uhr von nicoline