Erstellt am 09.02.2011 um 12:56 Uhr von Petrus
> Über die Freistellung muss laut §38 mit dem Arbeitgeber beraten werden.
Ja. Und danach wählt der BR in geheimer Wahl. So what...
> Kann sich der Arbeitgeber gegen eine solche Teilfreisprechung aussprechen
Ja.
> und welche Gründe können dagegen sprechen?
Die wird er euch dann wohl bei der Beratung nennen. Genauso, wie ihr eure Gründe habt, die Freistellung zu teilen.
> Wer entscheidet hier letztendlich?
"Der BR wählt nach Beratung mit dem ArbGeb..." Was ist an diesem Gesetzestext unklar?
Letztendlich entscheidet hier die E-Stelle. Steht aber auch in §38
Erstellt am 10.02.2011 um 08:38 Uhr von rtjum
eine Anmerkung:
wenn ihr die Freistellung in z.b. 2 Teilfreistellungen aufteilen wollt, dann solltet ihr dem AB auch nur 2 Kollegen nennen, denn wenn ihr ihm mehr nennt, dann kann der AG natürlich welche davon ablehen ohne das ihr was dagegen machen könnt, denn es wären ja immer noch genug da, also auf jeden fall erst im gremium darüber einig sein!