W.A.F. LogoSeminare

Teilfreistellung

TF
Tante Frieda
Jan 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, ich möchte als Betriebsratsvorsitzender (weniger als 200 Beschäftigte, 7er-Gremium) künftig regelmäßig zwei freie Tage für Betriebsratsarbeit einlegen, und zwar nach Paragraph 37 Betriebsverfassungsgesetz. Frage: muss ich das mit dem Arbeitgeber verhandeln? Ich neige dazu, meinen Vorgesetzten zu sagen: Pass mal auf, ich mache künftig dienstags, Donnerstagnachmittag und am Freitagvormittag regelmäßig Betriebsratsarbeit und möchte dir das nicht immer jeden Morgen neu mitteilen. Geht so etwas klar?

37307

Community-Antworten (7)

C
Challenger

25.12.2021 um 13:50 Uhr

Zitat frieda : Frage: muss ich das mit dem Arbeitgeber verhandeln?

Ja. Aber nicht Du, sondern der BR als Gremium. Es ist daher zu empfehlen, erst einen Beschluss zu fassen und diesen dem Arbeitgeber mitzuteilen mit der Offerte, sich über Zeit und Ort verbindlich zu verständigen.

P
Pickel

25.12.2021 um 14:25 Uhr

Challenger hat Unrecht. Du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf eine allgemeine Freistellung. Sondern klar definiert darauf, im erforderlichen Maße für BR-Themen freigestellt zu sein. Wenn BR-Arbeit erledigt ist, hast du deine Arbeit aufzunehmen.

Niemand - auch euer Gremium - kann heute sagen, welche BR-Arbeit am 18.3.22 erforderlich ist. Ohne diesem positiven Wissen kannst du dich nicht schon jetzt von der Arbeit abmelden. Der Gesetzgeber sieht den durchsetzbaren Rechtsanspruch eben klar bei 200 MA.

C
celestro

25.12.2021 um 22:00 Uhr

"Challenger hat Unrecht."

Nein, hat er nicht. Es geht um eine Verhandlung ... eben weil es keinen Rechtsanspruch gibt. Und ja, das Gremium muss dafür einen Beschluss fassen.

D
DummerHund

26.12.2021 um 18:44 Uhr

Nach meinen Unfreiwilligen Krankenhausaufenthalt zu Weihnachten habe ich folgendes dazu gefunden:

https://www.arbeitsrecht-hessen.de/die-stimmen-der-anderen/die-stimmen-der-anderen-detailansicht/artikel/voellige-freistellung-eines-br-mitglieds-in-betrieben-mit-unter-200-arbeitnehmern.html

Ist zwar jetzt nicht 1:1 Anwendbar aber das wäre ein Weg und zeigt auch auf das der Weg über den BR als Gremium laufen sollte. Von einem "Alleingang würde ich auch abraten, da man da nicht nur beim AG auf Granit stoßen könnte sondern auch Missstimmung im BR hervorbringen könnte.

TF
Tante Frieda

26.12.2021 um 19:07 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten! Ich denke, letztlich hat der Arbeitgeber ein größeres Interesse als ich, eine betriebsverträgliche Regelung zu finden. Mir kann es letztlich egal sein, wenn ich immer wieder zu unterschiedlichen Zeiten auftauche und mich kurzfristig für ein paar Stunden oder einen halben Tag zur BR-Arbeit abmelde. Das bringt doch den ganzen Arbeitsablauf durcheinander. Dann mache ich das halt.

D
DummerHund

26.12.2021 um 20:26 Uhr

Im Grundsatz magst du Recht haben und vielleicht ist es dem AG so lieber um besser planen zu können, dennoch würde ich nicht am gesamten Gremium vorbei schießen.

E
enigmathika

03.01.2022 um 15:33 Uhr

Tante Frieda, kurzfristige Abmeldungen wirst Du ja vermutlich trotzdem haben. Oder willst Du den Kolleg:innen mitteilen, dass der Betriebsrat nur zu diesen Zeiten ansprechbar ist?

Ihre Antwort