Erstellt am 25.12.2021 um 12:50 Uhr von Challenger
Zitat frieda : Frage: muss ich das mit dem Arbeitgeber verhandeln?
Ja. Aber nicht Du, sondern der BR als Gremium. Es ist daher zu empfehlen, erst einen Beschluss zu fassen und diesen dem Arbeitgeber mitzuteilen mit der Offerte, sich über Zeit und Ort verbindlich zu verständigen.
Erstellt am 25.12.2021 um 13:25 Uhr von Pickel
Challenger hat Unrecht.
Du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf eine allgemeine Freistellung. Sondern klar definiert darauf, im erforderlichen Maße für BR-Themen freigestellt zu sein. Wenn BR-Arbeit erledigt ist, hast du deine Arbeit aufzunehmen.
Niemand - auch euer Gremium - kann heute sagen, welche BR-Arbeit am 18.3.22 erforderlich ist. Ohne diesem positiven Wissen kannst du dich nicht schon jetzt von der Arbeit abmelden.
Der Gesetzgeber sieht den durchsetzbaren Rechtsanspruch eben klar bei 200 MA.
Erstellt am 25.12.2021 um 21:00 Uhr von celestro
"Challenger hat Unrecht."
Nein, hat er nicht. Es geht um eine Verhandlung ... eben weil es keinen Rechtsanspruch gibt. Und ja, das Gremium muss dafür einen Beschluss fassen.
Erstellt am 26.12.2021 um 17:44 Uhr von Dummerhund
Nach meinen Unfreiwilligen Krankenhausaufenthalt zu Weihnachten habe ich folgendes dazu gefunden:
https://www.arbeitsrecht-hessen.de/die-stimmen-der-anderen/die-stimmen-der-anderen-detailansicht/artikel/voellige-freistellung-eines-br-mitglieds-in-betrieben-mit-unter-200-arbeitnehmern.html
Ist zwar jetzt nicht 1:1 Anwendbar aber das wäre ein Weg und zeigt auch auf das der Weg über den BR als Gremium laufen sollte.
Von einem "Alleingang würde ich auch abraten, da man da nicht nur beim AG auf Granit stoßen könnte sondern auch Missstimmung im BR hervorbringen könnte.
Erstellt am 26.12.2021 um 18:07 Uhr von tante frieda
Vielen Dank für eure Antworten! Ich denke, letztlich hat der Arbeitgeber ein größeres Interesse als ich, eine betriebsverträgliche Regelung zu finden. Mir kann es letztlich egal sein, wenn ich immer wieder zu unterschiedlichen Zeiten auftauche und mich kurzfristig für ein paar Stunden oder einen halben Tag zur BR-Arbeit abmelde. Das bringt doch den ganzen Arbeitsablauf durcheinander. Dann mache ich das halt.
Erstellt am 26.12.2021 um 19:26 Uhr von Dummerhund
Im Grundsatz magst du Recht haben und vielleicht ist es dem AG so lieber um besser planen zu können, dennoch würde ich nicht am gesamten Gremium vorbei schießen.
Erstellt am 03.01.2022 um 14:33 Uhr von Enigmathika
Tante Frieda, kurzfristige Abmeldungen wirst Du ja vermutlich trotzdem haben. Oder willst Du den Kolleg:innen mitteilen, dass der Betriebsrat nur zu diesen Zeiten ansprechbar ist?