Erstellt am 15.05.2014 um 20:20 Uhr von gironimo
Die (Teil-) freistellung wird im § 38 BetrVG beschrieben.
Erstellt am 17.05.2014 um 18:50 Uhr von moppelkotze
Das hatte ich auch schon gefunden, nun besteht bei uns das Problem das zwei Leute sich eine Freistellung teilen wollte und wegen einer Listenmehrheit damit bei einer Abstimmung nicht durchkamen. Ist es normal, bzw. rechtens darüber abzustimmen und wenn ja, muss das Ergebnis einstimmig sein?