Hallo allerseits!!
Ich nutze als BR- Vorsitzender eine Freistellung von 24 Stunden/Woche (VZ 40Std). 16 Stunden arbeite ich nach wie vor regulär, ich bin in der Altenpflege tätig. Hier meine Frage: bin ich mit diesem geringen Stundenanteil im Pflegeheim verpflichtet, die gleiche Anzahl an Wochenenddiensten zu leisten, wie meine Kolleginnen und Kollegen, die mit einem Stundenumfang von bis zu 30 Stunden angestellt sind?