AG behauptet in seiner Anhörung zur beabsichtigten betriebbedingten Kündigung, eine Sozialauswahl sei nicht durchzuführen, weil es im Unternehmen keine vergleichbaren Arbeitsplätze gebe (es geht um 1 AN, deren Arbeitsplatz wegfällt). Das sieht der BR anders. Wie verhalten wir uns? Widerspruch formulieren mit Hinweis auf fehlende Sozialauswahl? Oder dieses Argument für Prozess aufheben?