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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

betriebsbedingte Kündigung - fehlende Sozialauswahl ?

T
tiggerbb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Firma: Produktion Mitarbeiter: 54

durch Auftragsrückgänge in unserer Firma ist es notwendig geworden das Personal anzupassen.

Die GL hat (begründet) den Wegfall eines Arbeitsplatzes in der Produktionsvorbereitung vorgesehen. In dieser Abteilung arbeiten 3 Kollegen. Die auszuführenden Arbeiten sind anlernbare Tätigkeiten.

Der Kollege dem gekündigt werden soll ist nach der gesetzl. Sozialauswahl der Schützenswerteste ( hat sich BR über Punktesystem errechnet )

die GL hat folgende Begründung:

Aus unternehmerischer Sicht sind die beiden anderen Mitarbeiter auch in anderen Bereichen flexibler einsetzbar, zusätzlich liegen diese beiden eher im Entgeltgefüge, wie die Mitarbeiter anderer Bereiche.

Aus meiner Sicht ist hier eine Sozialauswahl nicht zu erkennen und es wird versucht gezielt diesen einen MA zu entlassen.

Was meint ihr dazu?

1.45104

Community-Antworten (4)

G
gironimo

22.10.2015 um 10:09 Uhr

Na dann formuliert einen Widerspruch basierend auf § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG und begründet ihn damit, dass eine Sozialauswahl nicht erfolgt ist, es aber weitere vergleichbare AN im Betrieb gibt. (kurz und knapp)

Erhält der Kollege dann doch die Kündigung, muss er ohnehin klagen - die Chancen stehen gut.

C
celestro

22.10.2015 um 11:31 Uhr

"(kurz und knapp)"

Je ausführlicher der Widerspruch, desto besser. Zwar könnte in diesem speziellen Fall auch dir Kurzversion ausreichend sein, aber lieber auf Nummer sicher gehen.

E
Erbsenzähler

22.10.2015 um 11:42 Uhr

@celetro Natürlich sollte dieser nur kurz und knapp sein. Nie zuviel schreiben, dass kann nur den AN später im Kündigungsschutzprozess mehr Steine in den Weg legen bzw. wird das Kanonenfutter dem AN für einen Prozess wegnehmen.

C
celestro

23.10.2015 um 12:46 Uhr

also in meinem Seminar wurde mir beigebracht, lieber 5 Seiten schreiben, als ein wichtiges Detail zu vergessen. Was nicht stimmt / passt wird vom Gericht verworfen.

Aber gut ... da gibt es sicherlich diverse Ansichten drüber.

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