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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl?

J
jetzt
Jan 2018 bearbeitet

Was könnnt Ihr uns für Tips geben bei einer betriebsbedingten Kündigung. Also wenn 4 Personen gekündigt werden soll. Als Grund wurde angegeben, dass ein Projekt nicht verlängert wird.

Es wurde keine Sozialauswahl getroffen. Muss diese von allen Mitarbeitern des gleichen Teams durchgeführt werden oder von der gesamten Belegschaft. Vielen Dank.

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Community-Antworten (1)

W
Werner

18.05.2007 um 11:35 Uhr

Hallo jetzt, Kündigt der Arbeitnehmer nicht allen Mitarbeitern, sondern nur einem Teil, muss er eine Auswahl treffen. Bei der Auswahl unter vergleichbaren Mitarbeitern muss er die in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG hinterlegten sozialen Gesichtspunkte beachten. Wenn also die Mitarbeiter für die soziale Auswahl ausgesucht werden, muss festgestellt werden, wer horizontal, vertikal und räumlich überhaupt miteinander vergleichbar - und damit austauschbar - ist. Dabei sind vorrangig arbeitsplatzbezogene Merkmale zu berücksichtigen.

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