Hallo,

In unserem Betrieb soll aus einer Abteilung ein MA von fünf gekündigt werden.
Alle haben ihr Spezialgebiet (Software), ein Projekt wird eingestellt, der betreffende AN soll gekündigt werden.
Der AG schliesst alle anderen vier aus der Sozialauswahl aus, da sie Know-How Träger seien und nicht in "akzeptabler Zeit" ersetzt werden können. Eine Liste mit den Sozialdaten und Begründung für jeden einzelnen der vier verweigert der AG.

So wie wir das sehen, ist die Frage entscheident, ob in allen Fällen das betriebliche Interesse *berechtigt* ist (§1 Abs3).
Viele Fragen:

1. Diese Frage können wir Nicht-Juristen nicht beantworten. Sollte der BR widersprechen, wenn er WEISS, dass der AG nicht kündigen kann, oder wenn die MÖGLICHKEIT besteht, dass die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist? Bei einem der vier sehen wir das als sehr fraglich an.

2. Müssen wir grundsätzlich widersprechen, wenn wir die detaillierte Liste nicht bekommen - im Grunde hat der AG wohl recht mit seiner Behauptung.

3. Spielt es bei der Herausnahme aus der Sozialauswahl eine Rolle, ob der entsprechende AN *grundsätzlich* ersetzbar ist, oder ob er von dem "dann nicht gekündigten" AN ersetzt werden kann (der dazu evtl. nicht in der Lage ist)?

Danke und Gruss