Hallo alle,

dem BR liegt eine betriebsbedingte Kündigung vor (unternehmerische Entscheidung über Reduzierung einer Arbeitsgruppe). Die Sozialauswahl würde einen Kollegen treffen, der eine bestimmte Arbeit macht. Es gibt einen anderen Kollegen, der zwar für höherwertige Aufgaben eingestellt wurde, diese aber nicht ausübt. Von der Arbeit her sind beide Arbeitsplätze gleich. In der vorgelegten Sozialauswahl taucht Kollege 2 nicht auf.
Ist die Sozialauswahl damit fehlerhaft?
Nicht, als ob uns Kollege 2 "lieber" wäre als Kollege 1. Da die Kündigung aber unseres Erachtens nach auf konstruierte Betriebsbedingtheit beruht, um Kollege 1 möglichst bequem rauszukicken, wäre die Klärung dieser Frage nicht unwichtig.

Danke vorab