Erstellt am 17.09.2022 um 13:36 Uhr von Relfe
erstmal weiterhin in Ruhe auf Toilette gehen und die Pausenzeiten einhalten.
Dann schreibst Du dir solche Vorfälle auf, damit Du einen Nachweis hast.
Und der Betriebsrat kann dich sowieso nicht aus der Abteilung nehmen, dafür ist er nicht zuständig.
Der Betriebsrat wird dem AL schon die passende Antwort gegeben haben :-)
--> du könntest den BR danach fragen, natürlich während der Arbeitszeit (vielleicht in Verbindung mit einem Toilettenbesuch :-) )
Erstellt am 19.09.2022 um 12:33 Uhr von Muschelschubser
Nochmal für mich mit der langen Leitung:
Der Vorgesetzte hat Meldung beim BR gemacht?
Ich denke, das war schon das erste Eigentor, indem er sich selbst angeklagt hat.
Mal ganz davon abgesehen, dass er scheinbar weder seine eigenen noch die Befugnisse des Betriebsrats kennt.
Ich würde, wie Relfe schreibt, hierzu ebenfalls ein Tagebuch führen und das vielleicht auch mal regelmäßig mit dem BR abstimmen.
Vielleicht hat man irgendwann passenden Stoff zusammen, um den Vorgesetzten mal mit §104 BetrVG zu konfrontieren?
Nochmal grundsätzliches:
Der Toilettengang gehört zu den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmer, ebenso wie der kurze Schluck aus der Wasserflasche. Das gilt auch, wenn man aus gesundheitlichen Gründen mal etwas länger braucht (Verdauungsstörungen etc.). Eine Reglementierung im Hinblick auf Pausenzeiten wurde daher aus gutem Grunde nie vorgenommen, sie sind also für die Erbringung der vertraglichen Verpflichtung irrelevant. Eine Kontrolle der Toilettengänge ist insofern auch absolut hahnebüchen.
Wenn der BR sich einig ist, dass das als Mobbing anzusehen ist, dann muss er dem gegenüber der GL auch nachgehen.
Wenn die Nachweise im Bezug auf Mobbing zu schwammig sind, bleibt noch der Beschwerdeweg nach §84 oder §85 BetrVG im Hinblick auf ein mögliches Fehlverhalten des Vorgesetzten - vorausgesetzt, Dein Tagebuch liefert nachweislich genug Futter.
Letztendlich kannst Du nach wie vor Deine Pausen nehmen (nicht überziehen) und so oft auf's Klo gehen, wie Blase und Darm es Dir vorgeben. Bei der Rückkehr kannst Du dem Wachmann vom Dienst stets ein schelmisches Grinsen schenken. ;-)