Mobbing durch Vorgesetzten
Hallo, wir hatten folgwenden Fall im Betrieb: Ein Vorgesetzter X hatte Mitarbeiter gemobt, beleidigt usw.! Dies ging über ca 18 Monate. Nach dem die MA ihren Festvertrag hatten, gingen sehr vuiele Schriftliche Beschwerden über den Vorgesetzten ein. Aufgrund dessen musste die Firma handel und hat dem Vorgesetzten X zwei Abmahnungen gegeben und Ihn Versetzt. Die Opfer seiner taten forden jedoch eine Kündigung oder mindestens eine degradierung für die Handlungen die X gatan hatte! Kann man als MA ca. 20 Personen gegen diese nur Versetzung klagen? Andere Vorgesetzte wurden für 10% von solchen beschuldigungen dekündigt, x jedoch wird nur versetzt weil er gut mit dem BR Vorsitzender ist!!! Was kann man da machen? Danke...
Community-Antworten (6)
05.02.2013 um 15:48 Uhr
Siehe dazu §104 BetrVG. Sollte der BR-Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt nicht in die BR-Sitzung aufnehmen wollen, müssen die übrigen BR-Mitglieder dies tun. Ansonsten geht da nichts. Und man muß sich im Klaren sein, dass dann schon einiges angeführt werden muß. Die MA selbst können da nur über den BR gehen.
05.02.2013 um 16:07 Uhr
man hat keinen Anspruch auf "Rache" der AG hat den Beschwerden erstmal aus seiner Sicht abgeholfen, indem er abgemahnt und versetzt hat, der BR scheint auch erstmal der Meinung zu sein, es würde genügen
ob das wirklich genügt, wird man sehen sofern jetzt trotz dieser Maßnahmen weitere Beschwerden auftauchen, könnte sich herausstellen, daß es eben nicht genügt hat
unabhängig davon bleibt es jedem Opfer unbenommen, zivil- oder strafrechtlich gegen diesen Vorgesetzten bzw. gegen den AG, der sich das Verhalten dieses Vorgesetzten zurechnen lassen muß, vorzugehen
auch die Thematik Druckkündigung soll nicht unerwähnt bleiben, falls sich diese 20 Mitarbeiter einig wären
05.02.2013 um 16:28 Uhr
Hallo nochmal, es geht hier nicht um Rache, sondern darum das mit zweierlei mass gemessen wird! Der BR Vorsitzender hatte in anderen fällen sich nicht eingesetzt und hier in diesem Fall übt er sehr viel Druck aus damit der Vorgesetzte keine Kündigung erhält! Danke für die Beiträge, jetzt wiessen wir was wir machen können bzw was nicht!
05.02.2013 um 17:39 Uhr
Abgesehen davon, dass aus meiner Sicht die Reaktion des AG zunächst einmal ausreichen muss (ob dies ungerecht ist gegenüber anderen Fällen, kann ich nicht beurteilen), könnten sich natürlich die 20 Kollegen mit einer Beschwerde an den BR wenden.
Dann muss diese in einer Sitzung behandelt werden und es wird sich zeigen, ob die Mehrheit des BR die Beschwerde für gerechtfertigt hält. Der BRV muss sich dann der Meinung der Mehrheit beugen.
Wie immer man dann damit umgeht.....
05.02.2013 um 17:54 Uhr
#..über ca 18 Monate. Nach dem die MA ihren Festvertrag hatten, gingen sehr vuiele Schriftliche Beschwerden über den Vorgesetzten ein.#
18 Monate keinen Arsch in der Hose und jetzt fallen wir mal alle über den Vorgesetzten her.
05.02.2013 um 22:45 Uhr
@blackjack, es ist leider so dass man ruhig bleiben muss und vieles ertragen.muss damit man seine Familie weiter ernähren kann! Sie kennen die arbeitlosenzahlen in der brd nicht und ihr kommentar war leider keine hielfe sondern eher spptt!!!!!!
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