Erstellt am 05.02.2013 um 14:48 Uhr von Lurchi
Siehe dazu §104 BetrVG. Sollte der BR-Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt nicht in die BR-Sitzung aufnehmen wollen, müssen die übrigen BR-Mitglieder dies tun. Ansonsten geht da nichts. Und man muß sich im Klaren sein, dass dann schon einiges angeführt werden muß.
Die MA selbst können da nur über den BR gehen.
Erstellt am 05.02.2013 um 15:07 Uhr von Watschenbaum
man hat keinen Anspruch auf "Rache"
der AG hat den Beschwerden erstmal aus seiner Sicht abgeholfen, indem er abgemahnt und versetzt hat, der BR scheint auch erstmal der Meinung zu sein, es würde genügen
ob das wirklich genügt, wird man sehen
sofern jetzt trotz dieser Maßnahmen weitere Beschwerden auftauchen, könnte sich herausstellen, daß es eben nicht genügt hat
unabhängig davon bleibt es jedem Opfer unbenommen, zivil- oder strafrechtlich gegen diesen Vorgesetzten bzw. gegen den AG, der sich das Verhalten dieses Vorgesetzten zurechnen lassen muß, vorzugehen
auch die Thematik Druckkündigung soll nicht unerwähnt bleiben, falls sich diese 20 Mitarbeiter einig wären
Erstellt am 05.02.2013 um 15:28 Uhr von imperator
Hallo nochmal, es geht hier nicht um Rache, sondern darum das mit zweierlei mass gemessen wird! Der BR Vorsitzender hatte in anderen fällen sich nicht eingesetzt und hier in diesem Fall übt er sehr viel Druck aus damit der Vorgesetzte keine Kündigung erhält!
Danke für die Beiträge, jetzt wiessen wir was wir machen können bzw was nicht!
Erstellt am 05.02.2013 um 16:39 Uhr von gironimo
Abgesehen davon, dass aus meiner Sicht die Reaktion des AG zunächst einmal ausreichen muss (ob dies ungerecht ist gegenüber anderen Fällen, kann ich nicht beurteilen), könnten sich natürlich die 20 Kollegen mit einer Beschwerde an den BR wenden.
Dann muss diese in einer Sitzung behandelt werden und es wird sich zeigen, ob die Mehrheit des BR die Beschwerde für gerechtfertigt hält. Der BRV muss sich dann der Meinung der Mehrheit beugen.
Wie immer man dann damit umgeht.....
Erstellt am 05.02.2013 um 16:54 Uhr von blackjack
#..über ca 18 Monate. Nach dem die MA ihren Festvertrag hatten, gingen sehr vuiele Schriftliche Beschwerden über den Vorgesetzten ein.#
18 Monate keinen Arsch in der Hose und jetzt fallen wir mal alle über den Vorgesetzten her.
Erstellt am 05.02.2013 um 21:45 Uhr von imperator
@blackjack, es ist leider so dass man ruhig bleiben muss und vieles ertragen.muss damit
man seine Familie weiter ernähren kann! Sie kennen die arbeitlosenzahlen in der brd nicht
und ihr kommentar war leider keine hielfe sondern eher spptt!!!!!!