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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausenregelung während Schwangerschaft- ununterbrochen oder aufteilbar?

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Charivari
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen ist der Empfang (Vermittlung von Telefonaten und Ansprechperson für Besucher) jeweils mit einer Person besetzt und es wird in einem 3- Schichtsystem a`8 Stunden gearbeitet. In einem Nebenraum können sich die Empfangsleute zurückziehen, um Kurzpausen zu machen. Dies ist den KollegInnen bisher so ausreichend gewesen. Nun ist eine Beschäftigte schwanger und der AG möchte sie wegen ArbZG und MuSchG nur noch zwei Schichten mit 6 Stunden arbeiten lassen. Dadurch müssten alle Anderen 9-Stunden-Schichten leisten. Nachtdienst ist für sie verboten, das ist klar. Die Schwangere möchte aber gerne 8 Stunden weiter arbeiten und äußert gegenüber AG und BR, dass ihr die zahlreich möglichen Kurzpausen durchaus reichen. Kann der BR nun die Schwangere dabei unterstützen oder hat hier der AG Recht, dass z.B. das Gewerbeaufsichtsamt hier große Probleme bereiten könnte? Muss die Pause bei einer Schwangeren am Stück gewährleistet sein? Für eure Hilfe bzw. vorhandene Gerichtsurteile zur Thematik bedanke ich mich vorab. Charivari

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Community-Antworten (5)

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Tulpe

12.06.2014 um 11:22 Uhr

MUSchG sagt nicht über ein Verbot. Sie darf in einer Doppelwoche bis 90 Std Arbeiten. Bekommt sie bei Reduzierung gleiches Gehalt?? Somit hätte der AG Sie Freigestellt. Ansonsten kann Sie 8 Std Arbeiten. Gruß

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Charivari

12.06.2014 um 12:19 Uhr

@Tulpe Vielen Dank für deine Antwort. In diesem Fall möchten wir gerne geklärt haben, ob man bei 8 Std. Arbeit die Pause der Schwangeren so regeln darf, dass sie mehrere Kurzpausen nimmt und so nicht gegen das ArbZG (..mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Std.....-die ruhepause kann in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten...). Ich habe irgendwo gelesen weiß aber die Quelle nicht mehr, dass Kurzpausen (nach Vereinbarung AG und BR) von auch 5 Minuten möglich sind.

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Kulum

12.06.2014 um 12:22 Uhr

§7 Abs.1 Ziff.2 ArbZG. Aber damit wäre ich vorsichtig

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gironimo

12.06.2014 um 13:07 Uhr

was sind denn kurzpausen? 3min hier 5 min da?

Ich denke das allein ist schon nicht hinnehmbar. Ihr solltet klare Regeln schaffen.

Der BR sollt hier auch den Schutzgedanken im Kopf haben. Vielleicht befasst Ihr Euch einmal mit der Problematik der Pausen. Dabei solltet Ihr § 4 ArbZG und § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (in Verbindung mit § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) im Blick haben.

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Tulpe

13.06.2014 um 11:10 Uhr

Sie kann Pausen machen wie Sie möchte. Der AG ist sorgar Verpflichtet Ihr eine Liegemöglichkeit zu geben. Falls Ihr es nicht gut geht, daß Sie sich hinlegen kann. Alles in der AZ. Ihr solltet bei Fragen auch mal den/die Betriebsarzt/ärztin Fragen. Und schaut Euch genau das Mutterschutz Gesetz an, da ist vieles Erklärt.

Gruß

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