In unserem Unternehmen ist der Empfang (Vermittlung von Telefonaten und Ansprechperson für Besucher) jeweils mit einer Person besetzt und es wird in einem 3- Schichtsystem a`8 Stunden gearbeitet. In einem Nebenraum können sich die Empfangsleute zurückziehen, um Kurzpausen zu machen. Dies ist den KollegInnen bisher so ausreichend gewesen.
Nun ist eine Beschäftigte schwanger und der AG möchte sie wegen ArbZG und MuSchG nur noch zwei Schichten mit 6 Stunden arbeiten lassen. Dadurch müssten alle Anderen 9-Stunden-Schichten leisten. Nachtdienst ist für sie verboten, das ist klar.
Die Schwangere möchte aber gerne 8 Stunden weiter arbeiten und äußert gegenüber AG und BR, dass ihr die zahlreich möglichen Kurzpausen durchaus reichen.
Kann der BR nun die Schwangere dabei unterstützen oder hat hier der AG Recht, dass z.B. das Gewerbeaufsichtsamt hier große Probleme bereiten könnte?
Muss die Pause bei einer Schwangeren am Stück gewährleistet sein?
Für eure Hilfe bzw. vorhandene Gerichtsurteile zur Thematik bedanke ich mich vorab.
Charivari