Erstellt am 12.06.2014 um 09:22 Uhr von Tulpe
MUSchG sagt nicht über ein Verbot. Sie darf in einer Doppelwoche bis 90 Std Arbeiten.
Bekommt sie bei Reduzierung gleiches Gehalt?? Somit hätte der AG Sie Freigestellt. Ansonsten kann Sie 8 Std Arbeiten.
Gruß
Erstellt am 12.06.2014 um 10:19 Uhr von Charivari
@Tulpe
Vielen Dank für deine Antwort.
In diesem Fall möchten wir gerne geklärt haben, ob man bei 8 Std. Arbeit die Pause der Schwangeren so regeln darf, dass sie mehrere Kurzpausen nimmt und so nicht gegen das ArbZG (..mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Std.....-die ruhepause kann in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten...).
Ich habe irgendwo gelesen weiß aber die Quelle nicht mehr, dass Kurzpausen (nach Vereinbarung AG und BR) von auch 5 Minuten möglich sind.
Erstellt am 12.06.2014 um 10:22 Uhr von Kulum
§7 Abs.1 Ziff.2 ArbZG. Aber damit wäre ich vorsichtig
Erstellt am 12.06.2014 um 11:07 Uhr von gironimo
was sind denn kurzpausen? 3min hier 5 min da?
Ich denke das allein ist schon nicht hinnehmbar. Ihr solltet klare Regeln schaffen.
Der BR sollt hier auch den Schutzgedanken im Kopf haben. Vielleicht befasst Ihr Euch einmal mit der Problematik der Pausen. Dabei solltet Ihr § 4 ArbZG und § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (in Verbindung mit § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) im Blick haben.
Erstellt am 13.06.2014 um 09:10 Uhr von Tulpe
Sie kann Pausen machen wie Sie möchte. Der AG ist sorgar Verpflichtet Ihr eine Liegemöglichkeit zu geben. Falls Ihr es nicht gut geht, daß Sie sich hinlegen kann. Alles in der AZ. Ihr solltet bei Fragen auch mal den/die Betriebsarzt/ärztin Fragen. Und schaut Euch genau das Mutterschutz Gesetz an, da ist vieles Erklärt.
Gruß