Erstellt am 13.02.2020 um 15:40 Uhr von Pjöööng
Was wollt Ihr denn da mitbestimmen? Das Arbeitszeitgesetz schreibt Pausen zwingend vor und Euer Arbeitgeber weist darauf hin, dass er Gesetzesverstöße nicht unterstützt.
Seitdem auf meinem Arbeistweg ein Blitzer steht, kann ich auch nicht mehr so schnell fahren wie ich will...
Erstellt am 13.02.2020 um 16:53 Uhr von Kjarrigan
Habt ihr denn bisher keine BV zur Verteilung der Arbeitszeit? und eine BV zum Thema "Zeiterfassung"= Wo war eure Mitbestimmung bei der Einführung des Zeitsystems?
Ihr als BR wacht doch über die Einhaltung der Gesetze. Wie können da MA kürzuer Paues machen? weil es Ihnen besser passt? Da gibt es kein freiwillig weniger machen.
Erstellt am 13.02.2020 um 17:26 Uhr von celestro
Das Mitbestimmungsrecht kommt nur zum Tragen, wenn der AG auch eine Entscheidung treffen kann. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der AG eine doppelt so lange Pause wie nötig anordnen wollen würde.
Erstellt am 14.02.2020 um 08:03 Uhr von xyz68
Solange es um die Mindestpausen handelt könnt ihr die Lage der Pausen mitbestimmen.