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Pausenregelung

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B. 1979
Feb 2020 bearbeitet

Hallo , undzwar haben wir folgende Situation in unserem Betrieb . Die GF hat ein Schreiben verfasst , indem steht dass jeder Mitarbeiter seine vollen Pausen machen muss und es in der Zeiterfassung nicht mehr erfasst wird , wenn man zu wenig gemacht hat . Als Grund nennt er seine Fürsorgepflicht. Der Gedanke dahinter ist ja positiv ,nur wurden wir als Betriebsrat garnicht mit einbezogen . Wir haben doch ein Mitbestimmungsrecht oder ? Und zweitens gibt es Mitarbeiter die einfach freiwillig weniger Pause machen , die sich jetzt darüber aufregen . Uns geht es darum ,dass es einfach so verfasst und ausgehängt worden ist .

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

13.02.2020 um 16:40 Uhr

Was wollt Ihr denn da mitbestimmen? Das Arbeitszeitgesetz schreibt Pausen zwingend vor und Euer Arbeitgeber weist darauf hin, dass er Gesetzesverstöße nicht unterstützt.

Seitdem auf meinem Arbeistweg ein Blitzer steht, kann ich auch nicht mehr so schnell fahren wie ich will...

K
Kjarrigan

13.02.2020 um 17:53 Uhr

Habt ihr denn bisher keine BV zur Verteilung der Arbeitszeit? und eine BV zum Thema "Zeiterfassung"= Wo war eure Mitbestimmung bei der Einführung des Zeitsystems? Ihr als BR wacht doch über die Einhaltung der Gesetze. Wie können da MA kürzuer Paues machen? weil es Ihnen besser passt? Da gibt es kein freiwillig weniger machen.

C
celestro

13.02.2020 um 18:26 Uhr

Das Mitbestimmungsrecht kommt nur zum Tragen, wenn der AG auch eine Entscheidung treffen kann. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der AG eine doppelt so lange Pause wie nötig anordnen wollen würde.

B
b.1979

13.02.2020 um 23:19 Uhr

Danke für die Antworten . Wir sind ganz neu im Amt . Haben noch keine BV Arbeitszeit .

X
XYZ68

14.02.2020 um 09:03 Uhr

Solange es um die Mindestpausen handelt könnt ihr die Lage der Pausen mitbestimmen.

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