Erstellt am 23.07.2014 um 22:20 Uhr von ZiegeT
Das könnt ihr im §4 Arbeitszeitgesetz nachlesen. Bei 6 - 9 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten genommen werden. In eurem Fall wird dem Arbeitnehmer zuviel Pause belastet. 45 Minuten muss ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden genommen werden.
Erstellt am 24.07.2014 um 08:01 Uhr von gironimo
Sicher, das ArbZG gilt auch für 450,- - Kräfte.
Aber auch die Mitbestimmung des BR bei der Lage der Pausen. Und da wäre Eure Aufgabe an erster Stelle einmal zu prüfen, ob die 30min Pause tatsächlich von den AN in Anspruch genommen werden können und werden. Einfach nur abziehen ist nicht ok.
Erstellt am 24.07.2014 um 09:09 Uhr von Hoppel
@ Annalena
Im ArbZG ist lediglich geregelt, dass nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden MUSS und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden 45 Minuten gewährt werden müssen.
Das bedeutet aber nicht, dass bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden keine Pause gemacht werden darf. Und da die Pausenzeiten lt. ArbZG durch den AG im voraus festzulegen sind, können die 45 Minuten tatsächlich korrekt sein. In Betrieben mit BR hat derselbige allerdings ein Wörtchen mitzureden, was die Lage der Pausenzeiten betrifft.
Beispiel: Minijobber Arbeitszeit: vertraglich vereinbarte Arbeitszeit Mo-Di jeweils 6 Stunden
Arbeitsbeginn 8 Uhr > Frühstückspause 9:30 - 9:45 Uhr > Mittagspause 12:30 - 13:00 Uhr > Arbeitsende 14:45 Uhr.
Eine solche Regelung wäre rechtlich einwandfrei!
Erstellt am 24.07.2014 um 13:27 Uhr von xumuimhxer
s.o., aber um es nochmal deutlich zu sagen: Der AG kann nicht einfach Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wurde, zur Pause deklarieren.
Erstellt am 24.07.2014 um 13:50 Uhr von Pjöööng
Zitat (xumuimhxer)
"aber um es nochmal deutlich zu sagen: Der AG kann nicht einfach Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wurde, zur Pause deklarieren."
Gegenfrage: Wenn ein Arbeitnehmer an Stelle der Pause arbeitet, muss der Arbeitgeber das entlohnen?
Erstellt am 24.07.2014 um 15:07 Uhr von xumuimhxer
@Pjöööng:
Ist mir relativ egal, das ist ein individualrechtliches Problem des ANs. Allerdings begeht der _AG_ in Deinem Beispiel einen Gesetzesverstoß. Und das interessiert mich als BR dann wirklich.
Erstellt am 24.07.2014 um 15:21 Uhr von Pjöööng
Zitat (xumuimhxer):
"Allerdings begeht der _AG_ in Deinem Beispiel einen Gesetzesverstoß."
Welchen denn?
Erstellt am 24.07.2014 um 15:49 Uhr von newlady
vielleicht mal eine Frage: gibt bei euch eine Pausenregelung, wenn ja unterliegen auch
die 400/450,-- Kräfte dieser Regelung. Der AG hat bis jetzt keinen Gesetzesverstoß
begangen - es sei denn, es gibt eine andere Pausenregelung. ansonsten siehe Beitrag
Hoppel. Im übrigen hat Pjööng Recht.
Schließt doch eine BV: Pausenregelung mit Eurem Arbeitgeber ab.