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Möchte in Teilzeit gehen

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Dennis85
Sep 2022 bearbeitet

Hallo,ich spiele schon seit einiger Zeit mit dem Gedanken von 39auf 31std in Teilzeit zu gehen. Arbeite von mo-fr,mein Chef würde es begrüßen allerdings mit der Bedingung auch Mal sonntags zu arbeiten und den Vertrag flexibler anzupassen sprich"wechselnde freie Tage in der Woche. Meine Frage ist: Hab ich nicht das Recht meine Arbeitszeit nach den jetzigen vertraglichen Bedingungen zu kürzen?

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Community-Antworten (10)

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Relfe

14.09.2022 um 17:27 Uhr

kommt drauf an wie groß der Betrieb ist, schau zum zum Thema: Brückenteilzeit https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/Fragen-und-Antworten-Brueckenteilzeit/faq-brueckenteilzeit.html

auf Brückenteilzeit besteht ggf. ein leichter durchzusetzender Rechtsanspruch, als wie nach dem TZBfG und man hat ein Recht auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit. wenn Du dann Brückenteilzeit genommen hast, kannst Du immer noch einen Antrag auf TZ nach TZBfG stellen, mit dem Vorteil, das bereits eine TZ besteht und der AG somit nicht so einfach argumentieren: das geht nicht

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Dennis85

14.09.2022 um 17:32 Uhr

Danke für die schnelle info

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Catweazle

14.09.2022 um 18:11 Uhr

Zwischen Brückenteilzeit und erneuter Brückenteilzeit oder unbefristete Teilzeit muss aber ein Jahr liegen. Man sollte sich also vorher genau überlegen was man will

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Dennis85

14.09.2022 um 18:19 Uhr

Am liebsten würde ich ja von Mo.-do arbeiten aber da spielt mein AG leider nicht mit. grundsätzlich möchte ich schon die Std reduzieren nur jedoch nicht zu den Bedingungen meines Chefs.

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Relfe

14.09.2022 um 19:24 Uhr

Brückenteilzeit kann bis zu 5 Jahre dauern, da ist 4 Jahre Zeit sich zu überlegen ob man vor Ende der Brückenteilzeit einen Antrag auf Teilzeit gem TZBfG bleiben stellt.

@Catwaelze Und eine "Sperrzeit" um von Brückenteilzeit in unbegrentzte Teilzeit gem TZBfG zu wechseln ist mit nicht bekannt? (Brückenteilzeit -> Brückenteilzeit ist 1 Jahr, das ist korrekt) Hast Du dazu eine Quelle?

"Am liebsten würde ich ja von Mo.-do arbeiten --> das musst Du in den Antrag gleich mit reinschreiben, .

Also Wochentage und Arbeitszeit pro Tag und wann am Tag, alles gleich mit reinschreiben. Ansonsten genehmigt der AG den Antrag auf Reduzierung und legt die Verteilung selber fest. Zuviel reinschreiben geht nicht, aber zu wenig ist zugunsten des AG.

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Kjarrigan

14.09.2022 um 20:00 Uhr

Du hast das Recht deine Stunden zu reduzieren (Mindestabreitnehmerzahl vorausgesetzt)

Du kannst deinem AG einen Vorschlag zur Verteilung unterbreiten - oder am besten gleich 2 Vorschläge.

Der AG muss nicht darauf eingehen, ABER er muss das begründen (Nachvollziehbar) und sollte auch Gegenvorschläge machen und dann mit dir abstimmen und verhandeln.

Einigt man sich dann immer noch nicht bleibt nur der Klageweg. Aber dann hat man ja eine Begründung des AG auf die man reagieren kann.

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Catweazle

14.09.2022 um 22:56 Uhr

Relfe, Ist die Brückenteilzeit eine einmalige Sache? / Wie oft kann ich in Brückenteilzeit gehen? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können frühestens ein Jahr nach Rückkehr aus der zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit erneut eine Brückenteilzeit oder eine zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit beantragen. QUELLE bmas

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Relfe

15.09.2022 um 11:12 Uhr

@Catwaelze ?? ja das habe ich in meiner Nachfrage doch geschrieben?? aber dem TE in meiner ersten Antwort habe ich geschrieben: erst Brückenteilzeit und dann normale Teilzeit beantragen, von 2x Brückenteilzeit habe ich nie etwas geschrieben. Den Grund habe ich auch geschrieben: Brückenteilzeit bekommt man eher durch und dann normale Teilzeit beantragen, weil dann schon feststeht das TZ machbar ist, hat der AG keine Ablehnungsgrund mehr

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Catweazle

15.09.2022 um 14:20 Uhr

Relfe, ein erneuter Teilzeitantrag kann aber erst nach einem Jahr gestellt werden. Deine Idee den Antrag während der Zeilzeitarbeit zu stellen funktioniert also nicht. Zwischen zwei Teilzeitphasen ist eine mindestens einjährige Vollzeitphase.

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Relfe

15.09.2022 um 14:43 Uhr

eine Antrag auf "Brückenteilzeit" kann erst nach einem Jahr gestellt werden

ttps://www.hensche.de/brueckenteilzeit-checkliste.html?app=desktop#tocitem11

Ich stelle aber ja eine Antrag auf "unbefristete Teilzeit" (aber das war jetzt auch mein letzter Beitrag hier)

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