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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR soll gehen

D
Drehrumbum
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, ich habe eine Außergewöhnliche Frage. Wir haben ein BR Mitglied wo das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll. Kann man da eine Abfindung verlangen und wie hoch sollte diese sein. Abfindungen werden immer Versteuert. Meine Frage hat nichts mit dem Staat bescheißen zu tun. Und nicht wie von Pickel oder Kölner geschrieben.Besser wäre Ihr hättet mir einen Rat gegeben und nicht so ein Blödsinn geschrieben. Einfach nur einen Rat die Sache ist schlimm genug

Vielen Dank

1.13407

Community-Antworten (7)

P
Pickel

05.03.2015 um 19:13 Uhr

Du rufst hier gerade zum Ratschlag auf, wie man den Staat am besten bescheißen kann. Ist dir das klar?

K
Kölner

05.03.2015 um 19:58 Uhr

Hast du das kopiert, Pickel? Oder kannst du den Inhalt wiedergeben? Danke!

S
Snooker

05.03.2015 um 21:37 Uhr

@drehrumbum

Les mal hier http://kuendigungsanwalt.de/abfindung.html

Als BRM würde ich aber immer etwas höher Pokern wie dort beschrieben.

Der Kollege sollte aber bedenken, das wenn er sich sso auf eine Kündigung mit Abfindung ein lässt, das dies einem Einverständnis gleich kommt und er wohl vom Arbeitsamt ne Sperre bekommen kann.

M
Moreno

05.03.2015 um 21:43 Uhr

Das Arbeitsverhältnis soll aufgelöst werden? Wer will das denn der Chef dann bitte Abfindung bis zum Eintritt Rente oder das BRM dann steht ihm keine Abfindung zu. Wenn beide Parteien das möchten dann ist es halt ne Verhandlungssache!

D
Dezibel

05.03.2015 um 23:20 Uhr

Es ist wirklich nicht die feine Art, den Eingangs-thread derart zu verändern! Wenn Du was sagen willst, dann in Antworten. Aber was jetzt dort steht, hat nichts mit dem Anfang wirklich zu tun!

P
Pickel

06.03.2015 um 09:41 Uhr

Kölner, der Sachverhalt war wie folgt:

Der BRV und der AG sind (auf Wunsch des BRV) beide interessiert daran, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da dem BRV aber kein persönlicher Kündigungsgrund vorzuwerfen ist und eine betriebsb. Entlassung für ein BRM nicht möglich ist, fragte der Fragesteller, welche Tricks man anwenden könne, die Sperrfrist zu umgehen.

K
Kölner

06.03.2015 um 10:06 Uhr

Danke, Pickel. Das hatte ich mir gedacht!

Ich finde es ziemlich dreist...

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