Rufbereitschaft
Hallo, haben bei uns im ambulanten Dienst Rufbereitschaft für die Schwestern. Jetzt hat der Chef eines anderen Bereiches mal einfach so im Dienstplan auch bei sich bei den MA Rufbereitschaft eingetragen.
Nach unserer Meinung sind wir doch da in der MB oder liegen wir falsch? Müssten da ja jetzt schnellstens handeln, wollen aber nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, wenn wir uns irren.
Bisher gibt es keine BV. Unserer Meinung müsste es dann für alle Bereiche gesondert eine geben.
Danke und viele Grüße
Community-Antworten (1)
12.07.2018 um 13:40 Uhr
hallo, also bei uns gibt es eine BV dazu ..denke das ist auch notwendig in der Pflege ist das zwar allgemein üblich unter den Mitarbeitern, aber nicht seitens des Vorgesetzten
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