Erstellt am 09.09.2022 um 07:47 Uhr von rtjum
Mitbestimmung nicht so wirklich, aber
Betriebsverfassungsgesetz
§ 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
1.
von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
2.
von technischen Anlagen,
3.
von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz oder
4.
der Arbeitsplätze
rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.
Daher muss er euch so früh umfassend informieren, dass eure Vorschläge und Bedenken berücksichtigt werden könnten. Er muss sie aber nicht berücksichtigen.
Erstellt am 09.09.2022 um 08:27 Uhr von Thomas63
Ergänzend. Prüft ob Arbeitsstellen wegfallen und ob man für betroffene Alternativarbeitsplätze finden kann.
Die eigentliche Anschaffung eines solchen Transportsystems ist ansich eine Unternehmerische Entscheidung die der AG treffen kann und die Ihr letztendlich nicht verhindern könnt. Selbst wenn Ihr nachweisen könntet das die 150k Euros euren Betrieb in die Pleite treibt kann Er dies umsetzen.
Erstellt am 09.09.2022 um 09:40 Uhr von Dummerhund
Innhaltlich wäre da auch Schulungen und die die Betriebssoft und Hardware ein Thema.
Erstellt am 09.09.2022 um 10:09 Uhr von Relfe
wie "klein" ist euer Betrieb, das Du 150.00.-€ für eine große Investion hälst?
immerhin gibst du der Summe ein Ausrufezeichen "!"
rein von der Summe her, darf das euren Betrieb eigentlich gar nicht in Schieflage bringen, dann habt ihr bereits ganz andere Probleme. --> was sagen eure Wirtschaftsausschussmitglieder dazu?
die Investion sollte mit euch besprochen werden, muss der AG aber nur, wenn es Auswirkungen auf die MA hat.
Wenn er also einen neuen Betriebszweig damit aufmacht ohne das einer der aktuellen MA betroffen ist, da seit ihr außen vor.
Wenn die Investion irgendwie eure MA beeinflußt, dann müßt ihr angehört werden.
Erstellt am 09.09.2022 um 11:42 Uhr von Kjarrigan
zu prüfen wären
MBR nach § 87
Nr. 6 - technische Einrichtungen - auch wenn das Ding selber fährt wird ja irgendwer das Ding bestücken und abladen müssen und das wir mit Sicherheit Softwaregesteuert und man kann dann ablesen wie schnell der Arbeitsvorgang vonstatten geht
Nr. 7 - Arbeitsschutz - da das Ding alleine fährt muss ja eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, dazu Wegekonzept damit da keiner vorläuft oder überfahren wird
Damit würde ich den AG erst mal konfrontieren und mir das Projekt vorstellen lassen und dann schauen ob es weitere MBR gibt.
Erstellt am 09.09.2022 um 13:30 Uhr von Dummerhund
Kaufen kann der AG was er will ob 150.000 oder 500.000 €, da ist sowohl der BR als wie auch der WA außen vor. Nur wenn der AG es in Betrieb nehmen will dann greift die Mitbestimmung. Ein WA kann es bestenfalls in seinen Bilanzen mit auf nehmen und an den BR weiter geben.