Einführung Social Business Tool im Unternehmen, suche eine BV
Hallo, unser Unternehmen möchte eine Social Business Plattform im Intranet implementieren.
Hierzu wollen wir eine BV erstellen. Hat ggf. jemand bereits eine solche bei sich im Betrieb etabliert und kann uns hier ein wenig helfen?
Danke
Community-Antworten (11)
20.03.2015 um 16:17 Uhr
Ich denke, da muss man schon genauer wissen, was der AG da so vor hat. "Soziales Geschäft" ist ja eher ein Sammelbegriff.
Habt Ihr bereits nähere Informationen, was genau geplant ist?
20.03.2015 um 16:20 Uhr
Wohl eher "Social Business Platform IM Intranet"? und nicht "ALS Intranet"?
Je nachdem wie mißtrauisch und regelungswütig Ihr seid, kann da eine Menge zusammenkommen.
Hauptpunkte wie immer:
-
Personenbezogene Daten?
-
Verhaltens- und Leistungskontrolle?
-
Freiwilligkeit?
-
Verhaltensregeln?
20.03.2015 um 16:35 Uhr
Ja sorry, natürlich IM Intranet...
Es handelt sich hier um IBM Connections. Hierüber soll möglichst viel kommuniziert werden und vor allem Wissen gebündelt werden in diveres wiki's etc.
Grundsätzlich würde ich mich bei der BV an anderen BVs zu Programmen/Software orientieren, aber da hier ja der Aspekt im kommunizieren, analog Facebook und Co liegt, dachte ich es könnte durchaus spezieller Sachen geben. Dabei muss man sagen, ist das implementieren einer solchen Plattform doch recht viel Neuland in den Betrieben.
Gesehen und getestet habe ich die Anwendungen auch schon. Die Verhaltensregeln, Guidelines wären sperate Sachen.
20.03.2015 um 16:51 Uhr
Ich bin nicht so sehr der Fan vom "orientieren an fremden BVen", weil BVen immer auf die Verhältnisse vor Ort zugeschnitten sein müssen.
Grundsätzich halte ich es bei solchen Tools für einen sinnvollen Weg, sich zu fragen, welche personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten dort gespeichert werden und welchen Schutzes diese bedürfen.
20.03.2015 um 16:59 Uhr
Das stimmt schon, unsere bisherigen waren auch nicht wirklich Muster, sondern jede Menge fleiß, nur ich bin natürlich anders am Denken, personenbezogene Daten sind erstmal "relativ", da ja nur Mitarbeiter das System nutzen und wir im Prinzip alle personenbezogenen daten aller Mitarbeiter + GF bereits heute frei zugänglich haben.
Mir liegt hier der Schwerpunkt in dem Punkt, dass ausdrücklich gewünscht ist, dass der Mitarbeiter auch damit private Dinge teilt, z.B. Schwarzes Brett oder halt eine sogannte eigene Community sogar hat...
Wie schütze ich hier den Mitarbeiter also am Besten vor Arbeitsrechtlichen Konsequenzen, falls der Arbeitgeber sich nun doch denkt, dass er da zuviel "privat" macht... Speziell dann, wenn er jemanden loswerden will. Und wie schränke ich den Arbeitgeber im Vorfeld schon möglichst weiträumig ein, was ggfs. Auswertungsmöglichkeiten etc. angeht?
20.03.2015 um 17:28 Uhr
Grundsätzlich habt ihr erst mal ein anderes sehr großes Problem, wenn alle auf personenbezogenen Daten zugreifen können. Das ist ein Unding, geht gar nicht.
Ich kann den Punkt auch private Dinge zu verbreiten aus der Sicht eurer GF verstehen. Das nennt man dann Gläsern, und ich habe alles und jeden im Überblick, egal wann er was, wo macht..
Lasst die Finger davon, und kümmert euch um euren Datenschutz.
20.03.2015 um 17:43 Uhr
Ok Alles ist vielleicht etwas übertrieben... Ich sag mal so, in dem Tool können keine Daten mehr erscheinen, die es nicht irgendwo schon gibt... Das sollte nicht ausschweifen..
Was du meinst ist mir schon klar, also der Ansatz der privat veröffentlichten Daten, wo ich gerade bin etc. Diese Infos stehen und Fallen letztlich auch mit den Infos, die jeder MA preisgibt... Ich denke sowieso, dass das eher wenig wird was dort preisgeben wird. Auf die echten Privaten Communitys hat der Arbeitgeber keinen Zugriff, dass ist absolut sicher...
20.03.2015 um 18:17 Uhr
Und warum sollte ich meinen Privat-Austausch ausgerechnet über den Arbeitgeber abwickeln? Reicht doch schon, dass die Menschen allzu Blauäugig Ihre persönlichen Angelegenheiten im weltweiten Netz preisgeben.
Ich wäre da doch eher zurückhaltend - "ausdrücklich gewünscht, dass auch privat ...." - das würde mich stutzig machen.
Ich würde auf jeden Fall einen Sachverständigen hinzuziehen, der sich mit so etwas auskennt. Vielleicht die Technologieberatungsstelle des DGB oder TSE Hamburg
20.03.2015 um 18:19 Uhr
Ich würde den Begriff der personenbezogenen Daten nicht so weit einschränken wollen. Aus meiner Sicht ist jeder namentlich gekennzeichnete Post ein personenbezogenes Datum. Wenn jemand seine Hobbnies veröffentlicht: Personenbezogene Daten. Wenn jeder Eintrag einen Zeitstempel erhält: Jeder einzelne Zeitstempel ist ein personenbezogenes Datum.
Neben der Generalklausel, dass keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle über dieses System erfolgen darf (was die AN bereits weitestgehend gegen arbeitsrechtlichen Mißbrauch schützt), sollte auch ganz klar festgehalten werden, was rein freiwillig ist und wenn der AG Mißbrauch verhindern will, dann soll er die Grenzen klar artikulieren.
21.03.2015 um 08:39 Uhr
Was die BV anbelangt, konzentriert euch am besten auf die 'Kernkompetenz' (wieder so ein Businessausdruck) des BR: Keine Verhaltens- oder Leistungskontrolle! Keine Abmahnung oder sonstige negative disziplinarische Maßnahme für die Teilnahme an der Plattform! Keine Speicherung der Daten über zB drei Monate hinweg! Klare Regelung, wer was sehen darf (der Admin dies, der Moderator das, der Geschäftsführer jenes). Dann passt das schon. :)
21.03.2015 um 11:29 Uhr
Zitat (Hartmut): " Keine Speicherung der Daten über zB drei Monate hinweg!"
Im Falle eines Wiki nicht sehr zielführend.
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