Veranstaltung zur Betrieblichen Altersvorsorge
Hallo zusammen, unser Betrieb möchte eine "Pflichtveranstaltung" unendgeldlich durchführen und jeden der daran nicht teil nimmt zu einer Verzichtserklärung bewegen. ( anbei auch der das Orginal Zitat, per mail ) Es handelt sich um eine Vorstellung der Betrieblichen Altersvorsorge
1, Darf der betrieb eine Pflichtveranstaltung ohne Bezahlung durchführen?
- Kann der Betrieb eine Verzichtserklärung verlangen ?
Hier das Orginal Zitat aus der an die Mitarbeiter verfassten E-Mail:
wie Ihr über die internen Aushänge erfahren habt, findet Ende August eine Informationsveranstaltung zur betrieblichen Altersvorsorge statt. Jeder weiss, dass die gesetzliche Rente im Alter alles andere als ausreichend ist. Es ist daher sehr wichtig auch für unseren Lebensabend vorzusorgen. Unsere Firma ist sich dessen bewusst und möchte jedem die Gelegenheit geben, sich umfassend darüber zu informieren und für sich etwas zu tun. Aus diesem Grund handelt es sich bei dieser Veranstaltung um eine Pflichtveranstaltung. Insgesamt dauert diese Veranstaltung ca. 30 Min. und wird nicht vergütet. Deshalb besteht prinzipiell die Möglichkeit eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen, wenn man absolut nicht daran teilnehmen möchte.
Wer nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, bitte so schnell wie möglich melden, da wir die Teilnahme an dieser Veranstaltung planen müssen.
Bitte um schnellst mögliche Antwort und ggf. entsprechende Gesetzestexte dazu.
Vielen dank !! BR-Mitglied
Community-Antworten (4)
22.08.2007 um 08:44 Uhr
Hallo,wenn die Teilnahme von der GF vorgeschrieben ist,so ist es Arbeitszeit und muß Vergütet werden,eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen ist UNSINN !!! MFG
22.08.2007 um 10:16 Uhr
Was sich manche Leute so ausdenken!
Zeit die nicht vergütet wird ist Freizeit und was die Arbeitnehmer in ihrer Freizeit machen geht den AG garnix an!
22.08.2007 um 11:09 Uhr
Hallo Kiesman, macht euch die Sache doch ganz einfach. Einfach eine Betriebsversammlung einberufen, das gleiche thema auf die Tagesordnung, einen externen besorgen der mindestens 2 Stunden darüber referiert, und per Aushang darauf hinweisen das es sich bei euer Veranstaltung um bezahlte Arbeitszeit handelt.
22.08.2007 um 12:23 Uhr
Vielleicht sind nur die Audrücke "Pflichtveranstaltung" und "Verzichtserklärung" ungünstig gewählt !!
Nehmen wir einfach mal an , der AG möchte seinen MA was Gutes tun und eine Bildungsveranstaltung über das Thema betriebliche Altersversorgung durchführen . Da er seine bildungsresistenten MA kennt , möchte er trotzdem eine möglichst große Anzahl MA dabei haben, und erklärt diese Veranstaltung zur Pflichtveranstaltung !! Um Planen zu können, brauch er ja eine ungefähre Anzahl von MA- die bekommt er durch diese sogenannte Verzichtserklärung !!
a) Es sind keine Konsequensen angedroht worden bei Nichtteilnahme.
b) Es kommt auch auf den AV,BV,TV etc an , ob eine gewisse Zeit für Veranstaltungen vom MA eingebracht werden muß !! Und die natürlich auch die Vergütung regelt !!
c) Ansonsten gilt die Reglung-- AG Veranstaltungen sind AZ und entsprechend zu vergüten !!
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