Guten Morgen,

unser kleines Unternehmen (unter 20 Mitarbeiter) soll nun durch unseren Vorstand Compliance-Regelungen erhalten. Diese wurden mir nun ausgehändigt.

Da ich mit der Prüfung (die ich bis spätestens nächste Woche vorgenommen haben soll), bezüglich meiner rechtlichen Kenntnisse überfordert bin, möchte ich gerne einen Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG einschalten (Rechtsanwalt).

Nun lese ich im Internet immer wieder, dass ich hierzu eine Vereinbarung mit dem AG treffen muss. Ich hatte eher angenommen, dass ich als BR den Sachverständigen einschalten kann und den AG lediglich darüber informieren muss, dass ich das getan habe...

Wie seht Ihr das?

Und... kann jemand von Euch etwas zum Umgang mit solchen "Compliance-Regelungen" sagen? Viele unserer Mitarbeiter sehen das spontan mal als eine Art Mißtrauens-Ansage seitens des AG...

Danke und Gruß,
jaypar