Es herrscht in unserem Unternehmen eine unterschiedliche Meinung darüber, ob eine für 3 Jahre hintereinander gewährte unternehmensweite Zielvereinbarung als betriebliche Übung gilt und wir sozusagen auch die nächsten Jahre Anspruch darauf haben. Der AG meint nein, der BR ja. Die 1. Stufe der Einigungsstelle ist schon gescheitert. Und wir haben diese dann abgebrochen. Die Frage, die sich stellt, ist, kann der BR für die gesamte Belegschaft in dieser Sache vor dem Arb.-Gericht klagen. Oder muss jeder MA einzeln klagen?