Unsere Geschäftsführung will ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen. Ein demensprechendes Informationsschreiben haben wir erhalten. Nun ist uns bekannt geworden, dass ohne unsere Antwort abzuwarten der Arbeitgeber einige Mitarbeiter bereits angeschrieben hat. Hierbei handelt es sich nicht um Einladungsschreiben sondern um Abfragen dreier Sachverhalte:
1. Sind Sie bereit zu einem Gespräch zum BEM? (Antwort durch ankreuzen)
2. Ich stimme eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten, insbesondere der gesundheitsbezogenen Daten zu. (Antwort durch ankreuzen)
3. Wollen Sie das zum Gespräch ein BR-Mitglied anwesend ist. (Antwort durch ankreuzen)
Klar über hohe Fehlzeiten ist kein Arbeitgeber erfreut. Für uns als Betriebsrat natürlich wichtig, dass die Beschäftigten dabei nicht unter Druck gesetzt werden und ihre Privatsphäre nicht verletzt wird. Es ist uns als Betriebsrat bekannt, dass Krankenrückkehrgespräche Pflicht sind, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Dann muss der Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat und dem betroffenen Beschäftigten nach § 84 Abs. 2 SGB IX die Möglichkeiten erörtern, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Die Krankenrückkehrgespräche sollen in formalisierter Form durchgeführt werden und haben einen kollektiven Bezug. Nach einer Grundsatzentscheidung des BAG bestimmt der Betriebsrat mit, wenn es um das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung selbst geht. Wir wollen als Betriebsrat sicherstellen, dass keine Nachfragen und sonstige Nachforschungen erfolgen, die den Persönlichkeitsbereich berühren. Insbesondere dürfen nur solche Fragen zugelassen werden, die ausschließlich auf betriebliche Krankheitsursachen abzielen.
Wir haben dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass wir nicht mit der Durchführung des BEM einverstanden sind solange wir nicht Mitbestimmungsrechtlich einbezogen worden sind. Die reine Information reicht uns nicht. Desweiteren haben wir eine Musterbetriebsvereinbarung (Hans-Böckler-Stiftung) vorgeschlagen die wir für unabdingbar halten sofern der Arbeitgeber das BEM durchführen möchte.
Nun Sind wir zum Gespräch geladen.
Unsere Fragen:
Wie sollen die Kollegen auf die drei Fragen antworten?
Wer kennt Zitate aus der Rechtssprechung in dieser Sache?
Für den Fall das der Arbeitgeber ohne Einigung mit dem BEM anfängt. Was wäre der juristische klügste erste Zug oder welches vorgehen ist empfehlenswert.
Vielen Dank im Voraus!