Erstellt am 07.05.2014 um 12:51 Uhr von Hartmut
Ein freigestellter BR meldet sich während der Zeit seiner Freistellung nicht an oder ab. Egal, wohin er fährt.
Erstellt am 07.05.2014 um 12:57 Uhr von speedy
Danke Hartmut,
das hatte ich mir auch schon so ähnlich gedacht, denn sonst wäre man ja nicht im Wörtlichen Sinn freigestellt.
Und immer noch unter der Beobachtung des AG wann man und wie lange zum Anwalt und oder der Gewerkschaft fährt.
Werde die Angelegenheit einmal im Gremium klarstellen, weil der AG dieses gerne hätte.
Erstellt am 07.05.2014 um 13:11 Uhr von Hartmut
Eventuell sind bei euch die Zeiten von Teil-Freistellungen nicht klar genug vereinbart worden (?) Denn mitteilen müsst ihr ja dem AG nur z.B., 'Müller ist zu 60% freigestellt.', nicht aber, wie das konkret ausgestaltet werden soll. Mein Vorschlag wäre, das von vorneherein zu konkretisieren: 'Müller ist zu 60% freigestellt, und zwar montags bis mittwochs ganztägig.' Sollte das dem AG nicht recht sein, wird er sich melden.
Erstellt am 07.05.2014 um 13:22 Uhr von gironimo
Zu beachten wären eventuelle Regeln, wie Dienstgänge oder Dienstreisen abzuwickeln sind. Die gelten für alle AN und auch für den BR.
Erstellt am 07.05.2014 um 13:39 Uhr von Pickel
"Ein freigestellter BR meldet sich während der Zeit seiner Freistellung nicht an oder ab. Egal, wohin er fährt."
Dies halte ich für eine gefährlich falsche Antwort! Angefangen beim Versicherungsschutz bis hin zu innerbetrieblichen Regelungen. Der Freigestellte ist - auch freigestellt - immer noch Teil des Betriebes und hat sich als solcher selbstverständlich an betriebliche Regelungen genauso zu halten wie jeder andere Mitarbeiter auch.
Erstellt am 07.05.2014 um 14:00 Uhr von rolfo
Da muss ich Pickels Aussage unterstützen. Der freigestellte BR ist für BR-Tätigkeit freigestellt, diese findet in der Regel im Betrieb statt.
Wenn es sich ergibt dass ein Außentermin wahrgenommen werden muss dann kann man sich auch abmelden zu einem Termin.
Ansonsten könnten ja die Mitarbeiter auf die Idee kommen dass der freigestellte BR seinem vergnügen nach geht.
Er ist freigestellt von seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung, nicht aber um nicht im Betrieb zu sein.
Erstellt am 07.05.2014 um 14:07 Uhr von Pjöööng
Der Versicherungsschutz hängt nicht davon ab, ob sich das BRM ordnungsgemäß abgemeldet hat, oder nicht. Allenfalls wird im Falle eines Wegeunfalles die Beweisführung erleichtert.
Auch steht das freigestellte BRM durchaus noch unter "beobachtung" des Arbeitgebers. So hat er die vereinbarten Arbeitszeiten einzuhalten, sich für die Erfüllung betriebsrätlicher Aufgaben grundsätzllich im Betrieb aufzuhalten und auch vorhandene Zeiterfassungssysteme zu bedienen.
Erstellt am 07.05.2014 um 14:44 Uhr von moreno
Grundsätzlich im Betrieb aufzuhalten??? Wo steht das?
Erstellt am 07.05.2014 um 14:58 Uhr von Pickel
Als freig. BRM bist du nicht volgelfrei, sondern stehst weiterhin in der Bringschuld des Betriebes - sogar gegenüber dem AG, der schließlich auch weiterhin das Gehalt überweist. Die Bringschuld hat sich bloß in der Sache geändert, jetzt lautet sie "Organisation der BR-Arbeit".
Erstellt am 07.05.2014 um 15:08 Uhr von Pjöööng
Zitat (moreno):
"Grundsätzlich im Betrieb aufzuhalten??? Wo steht das?"
Z.B. Däubler, Fitting
Erstellt am 07.05.2014 um 16:14 Uhr von blackjack
Für Betriebsratstätigkeiten außerhalb des Betriebsgeländes gelten hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit dieselben Maßstäbe für gem. § 38 Absatz I BetrVG freigestellte wie für nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder.
So auch das BAG.
Erstellt am 07.05.2014 um 19:12 Uhr von Moreno
Jupp ihr habt Recht auch freigestellte müssen sich abmelden für Betrieebsratstätigeit ausserhalb des Betriebes, oh Mist da bin ich die letzten 4 Jahre einfach durch die Gegend gehopst und hab nie bescheid gesagt werd ich jetzt ändern:-)