Abmeldung beim Vorgesetzten - wann?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Abmeldung beim Vorgesetzten nach § 37 Abs. 2 BetrVG:
Muss ich meinem Chef die Info bereits geben, wenn ich die Einladung zu einer Sitzung erhalte oder erst, wenn ich den Arbeitsplatz verlasse, um zur Sitzung zu gehen?
Viele Grüße
sfidare
Community-Antworten (7)
31.03.2010 um 12:00 Uhr
Was meinst Du? Ist Dein Chef sehr überrascht, wenn Du spontan sagst: "Ich gehe jetzt zur BR-Sitzung"?
Ja?
Dann solltest Du ihm diese Überraschung ersparen.
31.03.2010 um 12:08 Uhr
Danke für die Antwort.
Die Frage für mich ist aber: Sollte ich ihm die Überraschung ersparen oder muss ich es?
Denn ich würde ihn gerne überraschen.
31.03.2010 um 12:08 Uhr
Wir haben feste Zeiten, in der die BR-Sitzungen stattfinden (Geschäftsordnung). Der Vorsitzende stellt außerdem eine feste Besprechungsserie bei den Vorgesetzten ein, damit diese informiert sind, in welcher Zeit die BR-Sitzungen stattfinden. Wir informieren die Vorgesetzten dazu parallel, wenn die Einladung zur Sitzung eingeht. (Eine Abmeldung, und Anmeldung vor bzw. nach der Sitzung, ist aber trotzdem nicht schlecht... Vorgesetzte sind auch nur Menschen, die ab und an etwas vergessen... außerdem ist man dann auf der sicheren Seite!)
31.03.2010 um 12:09 Uhr
sfidare, was spricht denn gegen die frühzeitige Information? Machtkampf?
31.03.2010 um 12:24 Uhr
Danke firefly. Wir haben (noch) keine festen Termine. Wäre aber eine gute Idee.
Nun ja, Lotte, so krass würde ich es nicht bezeichnen, aber so in der Art.
31.03.2010 um 13:29 Uhr
Auf diesen blödsinnigen Machtkampf würde ich verzichetn. Das könnte unangenehme Folgen für den AN (BR) haben.
Auszug aus den Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichtes: ... Verläßt ein Betriebsratsmitglied seinen Arbeitsplatz, um eine Aufgabe nach dem BetrVG wahrzunehmen, hat es sich wie jeder andere Arbeitnehmer abzumelden. Damit soll dem Arbeitgeber die Arbeitseinteilung erleichtert werden.....
Der letzte Satz macht es aus meiner Sicht sehr deutlich, dass diese Abmeldung somit nicht kurzfristig (ausser in Notfällen) erfolgen darf.
31.03.2010 um 14:20 Uhr
@sfidare, solltet ihr keine Feste Terminierung haben, solltest du oder dein BRV das immer Druckfrisch rübereichen...
Ich denke mal, es ist eine Vernüftige Art der Zusammenarbeit..... Du möchtest es ja auch nicht immer 5 min vor Feierabend erfahren.....
Verwandte Themen
Abmahnung wegen nicht direkter Abmeldung beim Vorgesetzten im Krankheitsfall
ÄlterHallo, ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mich nicht direkt beim Vorgesetzten abgemeldet habe, sondern im Sekretariat. Er behauptet nun ich hätte unentschuldigt gefehlt. Nur ich konnte nicht p
BR sagt AN er soll seinen Vorgesetzten fragen, ob er Mehrstunden leisten darf
ÄlterUnser Betriebsrat hatte eine BV zu Vertrauensarbeit abgeschlossen. Drin steht ein Passus über Gleittage (unten zitiert) Die Arbeitnehmer verstehen es so, dass sie selbst ihre Arbeitszeit so einteilen
Diskusion während der Arbeitszeit Teil II
ÄlterWegen vieler fehlgeleiteten oder auch einfach falschen Antworten noch mal kopiert: Darf ich als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern über ihre Probleme diskutieren ohne d
Abmeldung zur BR Arbeit dokumentieren?
ÄlterHallo, unser Geschäftsführer möchte gern, dass sich die BRM zur BR Arbeit in ein Buch eintragen um die Abwesenheit festzustellen. Bzw. zu dokumentieren. Sprich Eintrag: BRM Schmidt am 01.06.15 um 12
BR-Sitzung: Was muss dem AG dazu genau mitgeteilt werden?
ÄlterHallo, unser Arbeitgeber entwickelt urplötzlich sehr strenge Forderungen an den BR hinsichtlich der Sitzungsankündigung und der An- und Abmeldung zur BR-Arbeit. Mein Fragen: Wann (Vorlaufzei