Hallo,

ich habe eine Frage zur Abmeldung beim Vorgesetzten nach § 37 Abs. 2 BetrVG:

Muss ich meinem Chef die Info bereits geben, wenn ich die Einladung zu einer Sitzung erhalte oder erst, wenn ich den Arbeitsplatz verlasse, um zur Sitzung zu gehen?

Viele Grüße

sfidare