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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmeldung beim Vorgesetzten - wann?

S
sfidare
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zur Abmeldung beim Vorgesetzten nach § 37 Abs. 2 BetrVG:

Muss ich meinem Chef die Info bereits geben, wenn ich die Einladung zu einer Sitzung erhalte oder erst, wenn ich den Arbeitsplatz verlasse, um zur Sitzung zu gehen?

Viele Grüße

sfidare

1.30107

Community-Antworten (7)

D
derdermalwjlwar

31.03.2010 um 12:00 Uhr

Was meinst Du? Ist Dein Chef sehr überrascht, wenn Du spontan sagst: "Ich gehe jetzt zur BR-Sitzung"?

Ja?

Dann solltest Du ihm diese Überraschung ersparen.

S
sfidare

31.03.2010 um 12:08 Uhr

Danke für die Antwort.

Die Frage für mich ist aber: Sollte ich ihm die Überraschung ersparen oder muss ich es?

Denn ich würde ihn gerne überraschen.

F
firefly

31.03.2010 um 12:08 Uhr

Wir haben feste Zeiten, in der die BR-Sitzungen stattfinden (Geschäftsordnung). Der Vorsitzende stellt außerdem eine feste Besprechungsserie bei den Vorgesetzten ein, damit diese informiert sind, in welcher Zeit die BR-Sitzungen stattfinden. Wir informieren die Vorgesetzten dazu parallel, wenn die Einladung zur Sitzung eingeht. (Eine Abmeldung, und Anmeldung vor bzw. nach der Sitzung, ist aber trotzdem nicht schlecht... Vorgesetzte sind auch nur Menschen, die ab und an etwas vergessen... außerdem ist man dann auf der sicheren Seite!)

L
Lotte

31.03.2010 um 12:09 Uhr

sfidare, was spricht denn gegen die frühzeitige Information? Machtkampf?

S
sfidare

31.03.2010 um 12:24 Uhr

Danke firefly. Wir haben (noch) keine festen Termine. Wäre aber eine gute Idee.

Nun ja, Lotte, so krass würde ich es nicht bezeichnen, aber so in der Art.

G
geploeg

31.03.2010 um 13:29 Uhr

Auf diesen blödsinnigen Machtkampf würde ich verzichetn. Das könnte unangenehme Folgen für den AN (BR) haben.

Auszug aus den Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichtes: ... Verläßt ein Betriebsratsmitglied seinen Arbeitsplatz, um eine Aufgabe nach dem BetrVG wahrzunehmen, hat es sich wie jeder andere Arbeitnehmer abzumelden. Damit soll dem Arbeitgeber die Arbeitseinteilung erleichtert werden.....

Der letzte Satz macht es aus meiner Sicht sehr deutlich, dass diese Abmeldung somit nicht kurzfristig (ausser in Notfällen) erfolgen darf.

W
Waschbär

31.03.2010 um 14:20 Uhr

@sfidare, solltet ihr keine Feste Terminierung haben, solltest du oder dein BRV das immer Druckfrisch rübereichen...

Ich denke mal, es ist eine Vernüftige Art der Zusammenarbeit..... Du möchtest es ja auch nicht immer 5 min vor Feierabend erfahren.....

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