Abmelden zur Betriebsratsarbeit beim Vorgesetzten
Mein Vorgesetzten greift mich persönlich an, weil ich ab und zu in Betriebsratsangelegeneheiten unterwegs bin. Ich spreche mich mit meinen Kolleginnen wegen der Vertretung ab und schicke eine Email an den direkten Vorgesetzten und sogar an den darüber. Mein direkter Vorgesetzer hat sich noch nie dazu geäußert, aber der darüber macht jetzt einen Aufstand, weil ich ab und zu weg bin. Ich bin Betriebsratsvorsiztende und Mitglied im GBR. Er möchte gerne vorher mit mir planen, wann ich gehen darf und wann nicht. Ich weiß zwar, daß ich mich richtig verhalte und ihn nicht um Erlaubnis fragen muß, aber in welchem § steht, daß mein Verhalten völlig ausreichend ist?
Community-Antworten (2)
20.08.2007 um 17:49 Uhr
@Hilde
BetrVG §37 (2)ff - daraus folgt: Betriebratstätigkeit hat Vorrang
20.08.2007 um 18:40 Uhr
moinsen hilde,
such dir mal folgendes urteil raus, dort steht auch wann BR arbeit keinen vorrang hat und wie sich dann zu verhalten ist und wie das mit dem abmelden zu handhaben ist...
BAG 15.3.1995, – 7 AZR 643/94
lieben gruß vom packer
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