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Termine ausserhalb der Firma - muss der BRV sich überhaupt beim AG abmelden?

S
salepf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Ich habe mal eine Frage an euch, bin jetzt seit gut 3 Wochen BRV, muss mich erstmal einleben denn unser alter BRV geht Ende Oktober in die Altersteilzeit, er ist mit den gedanken schon lang nicht mehr hier in der Firma sodass ich von ihm gute Tipps nicht erwarten kann deshalb melde ich mich mal hier und hoffe ihr könnt mir helfen!

Wie muss ich mich verhalten wenn ich als BRV ausser Haus gehen muss, d.h. Termine ausserhalb der Firma z.B. bei der Gewerkschaft. Wo sollte ich mich da abmelden oder muss ich mich überhaupt beim AG abmelden.

Ich danke schonmal im voraus

Gruß

Sale

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Community-Antworten (10)

P
Papa

23.08.2006 um 17:38 Uhr

Hallo Sale

Um BR Tätigkeit zu erledigen musst du dich nur bei deinem "Vorgesetzten" abmelden. Gebe ihm aber nur Info darüber wielange du vorraussichtlich Unterwegs bist. Und melde dich wieder zurück bei deinem Vorgesetzten.

Gruß Papa

S
salepf

23.08.2006 um 17:41 Uhr

Hallo

ja das ist mir schon klar aber als BRV habe ich keinen direkten Vorgesetzten bei dem ich mich abmelde und anmelde.

Gruß

Sale

H
happy

23.08.2006 um 17:47 Uhr

Als BRV hast du keinen Vorgesetzten, aber Du bist doch sicherlich organisatorisch oder disziplinarisch irgend jemandem unterstellt, z. B. der Abteilungsleiter in dessen Abteilung Du arbeitest? Wer ist Dir weisungsberechtigt? Also bei demjenigen abmelden.

S
salepf

23.08.2006 um 17:50 Uhr

achso nochwas bin freigestellter BRV, klar wäre ich nicht freigestellt müsste ich mich bei meinem Abteilungsleiter abmelden, aber dies ist ja nicht der Fall!!!

Gruß

R
Rollie

23.08.2006 um 18:24 Uhr

Sag der Frau am Empfang, dass Du Termine außer Haus hast und gebe auch dem Stellvertreter bescheid. Schreibe, wenn Du magst, Außentermine in Deinen Terminkalender im BR-Büro, so hast Du ggf. eine Gedankenstütze, falls es notwendig sein sollte, zu erklären, wo Du warst.

S
salepf

23.08.2006 um 18:37 Uhr

Hallo Rollie

danke für die Antwort, also verstehe ich das richtig. Also ich muss z.B. dem Personalchef nichts sagen? Es langt also das ich der Frau am Empfang bescheid sage und natürlich meinem Stellvertreter!

M
Michael-W

24.08.2006 um 04:09 Uhr

Ich darf den Antworten entnehmen das ein Gewerkschaftsbesuch grundsätzlich als BR Arbeit zu sehen ist? Ich bin der der Meinung grundsätzlich ist falsch. Wenn de salepf in einer BR Sache bei der Gewerkschaft ist dann kann er das als Arbeitszeit rechnen. Wenn er aber als Gewerkschaftsmitglied in eigener Sache hingeht, dann ist das auch keine Arbeit!

S
salepf

24.08.2006 um 10:14 Uhr

Also ich werde im September bei der Deligiertenversammlung der Gewerkschaftg in den Ortsvorstand der Verwaltungsstelle gewählt. Der Ortsvorstand trifft sich einmal im Monat in den Räumen der Gewerkschaft, ich werde dort teilnehmen die Sitzungen finden während meiner Arbeitszeit statt. Ich werde auch noch bei anderen diversen Sitzungen bei der Gerwerkschaft teilnehmen wie z.B. ERA-Beauftragter meine Firma (ERA_Stizungen). Ist das alles zusammengefasst eine BR-Arbeit?

Gruß

Sale

B
betriebsratten

24.08.2006 um 11:00 Uhr

Hihihi...ich werde im September gewählt

*jooohl

Geht doch nix über im Vorfels straff organisiete und demokratische Wahlen..

Nur mal so by the way...

F
Fayence

24.08.2006 um 11:20 Uhr

salepf,

ich frage mich, was Deine Funktion als Mitglied "Ortsvorstand Gewerkschaft" mit Deiner Funktion als Betriebsrat zu tun hat. Die selbe Frage wird auch der AG berechtigterweise stellen dürfen.

Ihr werdet sicherlich eine Kommentierung zum BetrVG zur Hand haben. Im Däubler, 10. Aufl. sind unter §37 ab RN 16 die Aufgaben des Betriebsrats sehr gut beschrieben, damit solltest Du Dich zwingend beschäftigen.

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