Erstellt am 23.08.2006 um 15:38 Uhr von Papa
Hallo Sale
Um BR Tätigkeit zu erledigen musst du dich nur bei deinem "Vorgesetzten" abmelden.
Gebe ihm aber nur Info darüber wielange du vorraussichtlich Unterwegs bist.
Und melde dich wieder zurück bei deinem Vorgesetzten.
Gruß
Papa
Erstellt am 23.08.2006 um 15:41 Uhr von salepf
Hallo
ja das ist mir schon klar aber als BRV habe ich keinen direkten Vorgesetzten bei dem ich mich abmelde und anmelde.
Gruß
Sale
Erstellt am 23.08.2006 um 15:47 Uhr von happy
Als BRV hast du keinen Vorgesetzten, aber Du bist doch sicherlich organisatorisch oder disziplinarisch irgend jemandem unterstellt, z. B. der Abteilungsleiter in dessen Abteilung Du arbeitest? Wer ist Dir weisungsberechtigt? Also bei demjenigen abmelden.
Erstellt am 23.08.2006 um 15:50 Uhr von salepf
achso nochwas bin freigestellter BRV, klar wäre ich nicht freigestellt müsste ich mich bei meinem Abteilungsleiter abmelden, aber dies ist ja nicht der Fall!!!
Gruß
Erstellt am 23.08.2006 um 16:24 Uhr von Rollie
Sag der Frau am Empfang, dass Du Termine außer Haus hast und gebe auch dem Stellvertreter bescheid. Schreibe, wenn Du magst, Außentermine in Deinen Terminkalender im BR-Büro, so hast Du ggf. eine Gedankenstütze, falls es notwendig sein sollte, zu erklären, wo Du warst.
Erstellt am 23.08.2006 um 16:37 Uhr von salepf
Hallo Rollie
danke für die Antwort, also verstehe ich das richtig. Also ich muss z.B. dem Personalchef nichts sagen? Es langt also das ich der Frau am Empfang bescheid sage und natürlich meinem Stellvertreter!
Erstellt am 24.08.2006 um 02:09 Uhr von Michael-W
Ich darf den Antworten entnehmen das ein Gewerkschaftsbesuch grundsätzlich als BR Arbeit zu sehen ist?
Ich bin der der Meinung grundsätzlich ist falsch. Wenn de salepf in einer BR Sache bei der Gewerkschaft ist dann kann er das als Arbeitszeit rechnen. Wenn er aber als Gewerkschaftsmitglied in eigener Sache hingeht, dann ist das auch keine Arbeit!
Erstellt am 24.08.2006 um 08:14 Uhr von salepf
Also ich werde im September bei der Deligiertenversammlung der Gewerkschaftg in den Ortsvorstand der Verwaltungsstelle gewählt. Der Ortsvorstand trifft sich einmal im Monat in den Räumen der Gewerkschaft, ich werde dort teilnehmen die Sitzungen finden während meiner Arbeitszeit statt. Ich werde auch noch bei anderen diversen Sitzungen bei der Gerwerkschaft teilnehmen wie z.B. ERA-Beauftragter meine Firma (ERA_Stizungen). Ist das alles zusammengefasst eine BR-Arbeit?
Gruß
Sale
Erstellt am 24.08.2006 um 09:00 Uhr von betriebsratten
Hihihi...ich werde im September gewählt
*jooohl
Geht doch nix über im Vorfels straff organisiete und demokratische Wahlen..
Nur mal so by the way...
Erstellt am 24.08.2006 um 09:20 Uhr von Fayence
salepf,
ich frage mich, was Deine Funktion als Mitglied "Ortsvorstand Gewerkschaft" mit Deiner Funktion als Betriebsrat zu tun hat. Die selbe Frage wird auch der AG berechtigterweise stellen dürfen.
Ihr werdet sicherlich eine Kommentierung zum BetrVG zur Hand haben. Im Däubler, 10. Aufl. sind unter §37 ab RN 16 die Aufgaben des Betriebsrats sehr gut beschrieben, damit solltest Du Dich zwingend beschäftigen.