W.A.F. LogoSeminare

Abmeldung beim Vorgesetzten

K
kathrinmichel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserer Abteilung wurde durch unsere Vorgesetzte angeordnet, dass wir uns immer wenn wir den Arbeitsplatz verlassen abmelden und im Anschluss daran wieder anmelden müssen.

Was kann der BR hier tun?

1.90606

Community-Antworten (6)

P
Petrus

21.09.2010 um 12:53 Uhr

Was genau daran gefällt Dir nicht? Soll heißen: Wass sollte der BR Deiner Meinung nach tun?

K
kathrinmichel

21.09.2010 um 12:58 Uhr

na ja, ich finde es schon ein bißchen krass, dass von jetzt auf gleich, für jeden MA gelten soll, dass man sich abmeldet wenn man Kaffee holt, wenn man zur Toilette geht, wenn man in eine andere Abteilung geht usw

Tja, das ist ja jetzt die Frage. Könnte der BR hier eingreifen und diese Anordnung wieder aufheben?

P
Petrus

21.09.2010 um 13:07 Uhr

Ihr könnt zumindest eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema schließen - guck mal in den Kommentar zum §87(1) Nr.1 BetrVG. Wenn das Ab-/Anmelden auch noch elektronisch passieren soll, hilft §87(1) Nr.6 BetrVG ebenso.

M
Mainpower

21.09.2010 um 13:28 Uhr

Hallo, ist es nicht das Recht des Abteilungsleiters zu wissen wo sich seine Leute aufhalten?? Angenommen er wird von seinem Vorgesetzten gefragt, wo ist xyz und er muss antworten, ich weiss es nich. Sieht doch dumm aus.

S
sonnenschirm

21.09.2010 um 13:33 Uhr

Wieso wird eine Frage oft mit einer Gegenfrage beantwortet?

Ich glaube nicht das der BR etwas dagegen unternehmen kann, nur es darf dem Mitarbeiter nicht nachteilig ausgelegt werden. Eine BV dazu wäre sinnvoll.

@Mainpower Ich glaube nicht das ein AL erstmal in seinen Computer schaut um zu gucken wo ist Kollege xy. Viel zu umständlich.

lg

P
Petrus

21.09.2010 um 15:56 Uhr

@sonne:

Wieso wird eine Frage oft mit einer Gegenfrage beantwortet?

Weil es für nicht wenige hier selbstverständlich sein dürfte, dass der Vorgesetzte oder zumindest die Kollegen wissen, wo sich ein MA gerade aufhält, falls er nicht an seinem Platz ist. Dass das beim Chefchen selbst und auch bei "Kleinkram" passieren soll, kam ja erst später raus...

Ich glaube nicht das der BR etwas dagegen unternehmen kann, nur es darf dem Mitarbeiter nicht nachteilig ausgelegt werden.

Doch könnte er, da es ja das Verhalten der ArbN im Betrieb betrifft. Nur halte ich das persönlich bei Selbstverständlichkeiten nicht zwingend für notwendig.

Eine BV dazu wäre sinnvoll.

Wenn der ArbGeb Regeln für den Gang zum Klo aufstellen will, schon...

@Mainpower Ich glaube nicht das ein AL erstmal in seinen Computer schaut um zu gucken wo ist Kollege xy. Viel zu umständlich.

Wenn ich mich aber nicht notfalls auch elektronisch abmelden kann (wie oben schon geschrieben - ein weiterer Mitbestimmungstatbestand), muss geregelt (wieder BV) sein, bei wem ich mich persönlich abmelden muss, wenn Chefchen gerade auf Sitzung ist...

Ihre Antwort