Erstellt am 21.09.2010 um 10:53 Uhr von Petrus
Was genau daran gefällt Dir nicht? Soll heißen: Wass sollte der BR Deiner Meinung nach tun?
Erstellt am 21.09.2010 um 10:58 Uhr von kathrinmichel
na ja, ich finde es schon ein bißchen krass, dass von jetzt auf gleich, für jeden MA gelten soll, dass man sich abmeldet wenn man Kaffee holt, wenn man zur Toilette geht, wenn man in eine andere Abteilung geht usw
Tja, das ist ja jetzt die Frage. Könnte der BR hier eingreifen und diese Anordnung wieder aufheben?
Erstellt am 21.09.2010 um 11:07 Uhr von Petrus
Ihr könnt zumindest eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema schließen - guck mal in den Kommentar zum §87(1) Nr.1 BetrVG. Wenn das Ab-/Anmelden auch noch elektronisch passieren soll, hilft §87(1) Nr.6 BetrVG ebenso.
Erstellt am 21.09.2010 um 11:28 Uhr von mainpower
Hallo,
ist es nicht das Recht des Abteilungsleiters zu wissen wo sich seine Leute aufhalten??
Angenommen er wird von seinem Vorgesetzten gefragt, wo ist xyz und er muss antworten, ich weiss es nich. Sieht doch dumm aus.
Erstellt am 21.09.2010 um 11:33 Uhr von sonnenschirm
Wieso wird eine Frage oft mit einer Gegenfrage beantwortet?
Ich glaube nicht das der BR etwas dagegen unternehmen kann, nur es darf dem Mitarbeiter nicht nachteilig ausgelegt werden. Eine BV dazu wäre sinnvoll.
@Mainpower Ich glaube nicht das ein AL erstmal in seinen Computer schaut um zu gucken wo ist Kollege xy. Viel zu umständlich.
lg
Erstellt am 21.09.2010 um 13:56 Uhr von Petrus
@sonne:
> Wieso wird eine Frage oft mit einer Gegenfrage beantwortet?
Weil es für nicht wenige hier selbstverständlich sein dürfte, dass der Vorgesetzte oder zumindest die Kollegen wissen, wo sich ein MA gerade aufhält, falls er nicht an seinem Platz ist. Dass das beim Chefchen selbst und auch bei "Kleinkram" passieren soll, kam ja erst später raus...
> Ich glaube nicht das der BR etwas dagegen unternehmen kann, nur es darf dem
> Mitarbeiter nicht nachteilig ausgelegt werden.
Doch könnte er, da es ja das Verhalten der ArbN im Betrieb betrifft. Nur halte ich das persönlich bei Selbstverständlichkeiten nicht zwingend für notwendig.
> Eine BV dazu wäre sinnvoll.
Wenn der ArbGeb Regeln für den Gang zum Klo aufstellen will, schon...
> @Mainpower Ich glaube nicht das ein AL erstmal in seinen Computer schaut um zu gucken
> wo ist Kollege xy. Viel zu umständlich.
Wenn ich mich aber nicht notfalls auch elektronisch abmelden kann (wie oben schon geschrieben - ein weiterer Mitbestimmungstatbestand), muss geregelt (wieder BV) sein, bei wem ich mich persönlich abmelden muss, wenn Chefchen gerade auf Sitzung ist...